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Endbenutzerlizenzvertrag (Eula) Für Die Software - Sagem MY H10 Bedienungsanleitung

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Endbenutzerlizenzvertrag (EULA) für die Software
KONTEXT UND ANNAHME DES VERTRAGS
Sie haben ein von der Firma Sagem Communication (SAGEM) hergestelltes Mobiltelefongerät ("GERÄT") erworben, das
Software
enthält,
die
entweder
durch
SAGEM
selbst
oder
lizenzierte
dritte
Softwarelieferanten
("SOFTWARELIEFERANTEN") für SAGEM mit der Berechtigung entwickelt wurde, Unterlizenzen an den Käufer des Geräts
zu vergeben. Ungeachtet von Hersteller und Angabe des Herstellers in der Dokumentation des GERÄTS, zugehörigen
Medien, gedrucktem Begleitmaterial und Online- oder elektronischen Dokumentationen, sind diese installierten
Softwareprodukte ("SOFTWARE") durch international gültige Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt.
Die SOFTWARE wird lizenziert, nicht verkauft. Alle Rechte vorbehalten.
WENN SIE DIESEM ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG ("EULA") NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT,
DAS GERÄT ZU VERWENDEN UND DIE SOFTWAREKOPIE ZU KOPIEREN. SETZEN SIE SICH STATTDESSEN
UMGEHEND MIT SAGEM IN VERBINDUNG, UM ANWEISUNGEN ZUR RÜCKGABE DES NICHT VERWENDETEN
GERÄTS GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES ZU ERHALTEN. JEDE NUTZUNG DER SOFTWARE, U. A.
EINSCHLIESSLICH DER VERWENDUNG DES GERÄTS, SETZT DIE ZUSTIMMUNG ZU DIESEM EULA (ODER DIE
RATIFIZIERUNG EINER VORAUSGEGANGENEN ZUSTIMMUNG) VORAUS.
Zur SOFTWARE gehört die bereits auf dem GERÄT installierte Software ("GERÄTE-Software").
GEWÄHRUNG DER SOFTWARELIZENZ
Durch diesen EULA wird Ihnen folgende Lizenz gewährt:
GERÄTE-Software.
Sie sind berechtigt, die GERÄTE-Software in der auf dem GERÄT installierten Form zu verwenden. Die
GERÄTE-Software wird zum Teil oder vollständig funktionsuntüchtig, wenn Sie keinen gültigen Wartungsvertrag mit einem
geeigneten Mobilfunknetzbetreiber abgeschlossen haben, oder wenn die Einrichtungen des Mobilfunknetzbetreibers außer
Betrieb bzw. nicht für den Betrieb mit der GERÄTE-Software konfiguriert sind.
Sicherheitsaktualisierungen.
Die SOFTWARE enthält möglicherweise Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte.
Wenn die SOFTWARE Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte enthält, verwenden Inhaltsanbieter diese in der
SOFTWARE enthaltenen Technologien zur Verwaltung digitaler Rechte ("VDR"), um die Integrität ihres Inhalts zu schützen
("Sicherer Inhalt"), so dass ihr geistiges Eigentum, einschließlich der Urheberrechte, an diesen Inhalten nicht beeinträchtigt
wird. Eigentümer von Sicheren Inhalten ("Eigentümer sicherer Inhalte") sind berechtigt, regelmäßig von Herstellern oder
SOFTWARELIEFERANTEN die Bereitstellung von sicherheitsrelevanten Aktualisierungen für die VDR-Komponenten der
SOFTWARE ("Sicherheitsaktualisierungen") anzufordern, es die Ihnen ermöglichen, den Sicheren Inhalt mithilfe der
SOFTWARE oder Anwendungen Dritter, die die VDR nutzen, zu kopieren, anzuzeigen und/oder abzuspielen.
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Endbenutzerlizenzvertrag (EULA) für die Software

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