Fluchttüröffner
VdS
Jede elektrische Verriegelung einer Tür im Verlauf eines Rettungsweges bedarf einer
Befreiung im Einzelfall von entgegenstehenden Vorschriften.
Vor Ihrer erstmaligen Inbetriebnahme muß einen solche Anlage durch einen Sachkun-
1
digen
geprüft werden. Es ist festzustellen, ob die elektrische Verriegelung ordnungs-
gemäß eingebaut wurde und funktionsfähig ist.
Ihre Betriebssicherheit muß durch eine periodisch wiederkehrende, mindestens jährli-
che Überprüfung durch eine sachkundige Person sichergestellt werden.
Die nachfolgende Anleitung beinhaltet wichtige Hinweise zum mechanischen Einbau und
zum elektrischen Anschluß von Fluchttüröffnern der Modellreihe 331 in Fluchttüren.
Der Fluchttüröffner und das zugehörige Gegenstück sind gemäß geltenden Bestimmungen
geprüft und als geeignet für die elektrische Verriegelung von Türen in Rettungswegen aner-
kannt. Um eine ordnungsgemäße Funktion des Fluchttürverriegelungssystems zu gewähr-
leisten, sind folgende grundlegenden Punkte zu beachten.
• Der Fluchttüröffner ist ausschließlich als
zusätzliche Verriegelung der Fluchttür,
unabhängig vom Hauptschloß (Panik-
schloß) vorgesehen und darf keinesfalls
als Gegenstück zum Panikschloß einge-
baut werden.
• Es wird empfohlen, den Fluchttüröffner,
passend zur DIN-Richtung der Tür, seit-
lich oder überkopf in der Türzarge einzu-
bauen. Bei zweiflügligen Türen wird
empfohlen, pro Türflügel einen Fluchttür-
öffner vorzusehen.
• Es wird empfohlen, den Einbauort des
Fluchttüröffners bei seitlichem Einbau
nahe dem Panikschloß, bzw. bei hori-
zontalem Einbau nahe der Anschlagkante
des Türflügels auszuwählen.
• Beim Einbau ist darauf zu achten, daß
bei geschlossener Fluchttür das Fal-
lenschloß ungehindert in den Fluchttür-
öffner eingreifen kann, und ein eventuell
auftretender Türdruck (durch Dichtungen
oder Verspannungen in der Tür) auf das
Panikschloß und nicht auf die Falle des
Fluchttüröffners wirkt.
1
Der Begriff Sachkundiger ist Bundesweit nicht einheitlich definiert.
Bitte beachten Sie hierzu die Gesetze und Vorschriften der einzelnen Bundesländer.
Montageanleitung
• Es dürfen keinerlei mechanische oder
elektrische Veränderungen am Fluchttür-
öffner oder dem Fallenschloß vorge-
nommen werden.
• Es dürfen keine Schmier- oder Gleitmittel
in den Fluchttüröffner oder das Fal-
lenschloß eingebracht werden. Bei be-
sonders rauhem Zusammenspiel zwi-
schen Fallenschloß und Falle empfiehlt
es sich, die Gleitflächen mit einem
Schmiermittel zu versehen.
• Beim Einbau ist darauf zu achten, daß
keine Fremdteile oder Feilspäne in den
Fluchttüröffner oder das Fallenschloß
gelangen.
• Bei Lackierarbeiten an der Tür darf der
Fluchttüröffner bzw. das Fallenschloß
nicht überstrichen werden.
• Die mechanischen und elektrischen Ar-
beiten, dürfen nur durch Fachkräfte des
jeweiligen Gewerks durchgeführt werden.
• Beim Anschluß des Fluchttüröffners, sind
die technischen Daten des verwendeten
Fluchttüröffners und des Steuergerätes
zu beachten.
D00163
02
Sicherheit und Präzision
Modell 331
EltVTR/12.97
Zertifikat Nr. R 9911053
S ICH E R H E IT MIT Z E R T IF I K AT