Achten Sie stets darauf, dass das Gerät sicher steht und die Bremsen an den Lenkrollen ange-
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zogen sind!
Beim Reinigen und Warten des Gerätes, beim Auswechseln von Teilen oder bei der Umstellung
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auf eine andere Funktion ist das Filtergerät vom Stromnetz zu trennen!
Die Filtereinsätze sind nicht regenerierbar!
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Entsorgen Sie den Filter nach den gesetzlichen Vorschriften!
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Die Netzleitung des Gerätes ist regelmäßig auf Anzeichen einer Beschädigung zu untersuchen!
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Das Gerät darf nicht benutzt werden, falls der Zustand der Netzleitung nicht einwandfrei ist.
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Verwenden Sie nur trockende und ölfreie Druckluft, und einen Betriebsdruck von min. 3 bar und
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max. 4 bar.
Verwenden Sie das Filtergerät nicht, wenn ein Teil oder mehrere Teile des Gerätes fehlerhaft,
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nicht vorhanden oder beschädigt sind. In jedem dieser Fälle rufen Sie bitte die TEKA Serviceab-
teilung unter der Telefon- Nr. 0 28 63 / 92 82 - 0 an.
Beim Absaugen von krebserzeugenden Schweißrauchen, wie z.B. Nickel- oder chromhaltige
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Werkstoffe, muß die lüftungstechnischen Anforderungen der TRGS 560 "Luftrückführung beim
Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" eingehalten werden!
Weitere Informationen zu der TRGS 560 können Sie bei der BIA - Berufsgenossenschaftliches
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Institut für Arbeitssicherheit in 53754 Sankt Augustin erhalten.
BA_Cartmaster-MV_140122_D.doc
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22.01.2014