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Bosch Performance Line Intuvia PowerPack 300 0 275 007 031 Originalbetriebsanleitung Seite 36

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Zusätzliche Informationen für "Schnelle" Pedelecs*
Das "Schnelle" Pedelec ist ein Elektrofahrrad, dessen Unterstützungsfunktion nicht bei 25 km/h abgeschaltet wird, solange
pedaliert wird. Die unterstützte Höchstgeschwindigkeit ist höher als ein Standard-Pedelec bietet. Beachten Sie jedoch,
dass die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit, die Sie erreichen können, in erster Linie davon abhängt, wie stark Sie in
die Pedale treten.
*"Schnelle" Pedelecs sind nicht in allen europäischen Ländern erhältlich.
Europäische Typenzulassung
Rechtlich gilt ein Schnelles Pedelec nicht als "Fahrrad mit elektrischer Unterstützung", sondern als "Kleinkraftrad".
Als solches verfügt es über die Europäische Bauartzulassung nach Klasse L1e. Da die Schnellen Pedelecs rechtlich als
Kleinkrafträder gelten, haben sie einen Gashebel, mit dem allein über die Motorleistung eine Bauartbedingte Höchst-
geschwindigkeit von max. 18 km/h erreicht werden kann. Das bedeutet, dass Ihr Pedelec bis zu einer Geschwindigkeit
von 18 km/h als E-Bike anstatt als Pedelec verwendet werden kann. Oberhalb dieser Geschwindigkeit bietet der Motor
zusätzliche Trittkraftunterstützung. Die maximale Leistung des Bosch Elektromotor ist auf 350 W begrenzt.
Die technische Ausstattung der Schnellen Pedelecs ist nahezu identisch mit der von Pedelecs.
Die folgenden Teile sind zusätzlich vorhanden bzw. anders ausgeführt:
• Rückspiegel • Versicherungsplakette / amtliches Kennzeichen und eine entsprechende Halterung • Ferngashebel
• Zusätzliche seitliche Reflektoren • Etwas andere Bremshebel • Fabrikschild am Rahmen • Eine eindeutige VIN-
Nummer, die in den Rahmen eingraviert ist (VIN = Vehicle Identification Number - Fahrzeugidentifikationsnummer).
Hinweis. Diese sind alle Bestandteile der Bauartzulassung. Sie dürfen nicht entfernt oder durch andere (nicht zertifizierte) Bauteile
ausgewechselt werden. Dies gilt auch für Gabel, Lenker, Reifen, Sattelstütze, Scheinwerfer, Rückleuchte, Bremsen, Ständer, Motor,
Akkupack und Steuerungseinheit.
Lokale Zulassung/Regelungen*
• Die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung eines Schnellen Pedelecs sind von Land zu Land unterschiedlich. Sie müssen
die örtlich geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Mindestalter des Fahrers, Fahrerlaubnis, Versicherung,
Versicherungsplakette/Kennzeichen, Verkehrs- und Geschwindigkeitsregeln usw. in Übereinstimmung mit der Bauart-
zulassung nach Typ L1e Ihres Schnellen Pedelecs einhalten.
• Seien Sie sich bewusst, dass die maximale Geschwindigkeit Ihres Schnellen Pedelec nicht in allen Ländern erlaubt sein kann.
• Für diese Fahrräder muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
• In den meisten Ländern ist das Tragen eines Helms vorgeschrieben.
Auch wenn das Tragen eines Helms in Ihrem Land nicht zwingend vorgeschrieben ist, empfehlen wir allerdings dringend, zu
Ihrer eigenen Sicherheit immer einen Helm zu tragen.
* Hinweis. Die lokalen Gesetze / Vorschriften können sich mit der zeit ändernt.
Hinweise zum Gebrauch
• Das Schnelle Pedelec ist ein Elektrofahrrad, dessen Unterstützungsfunktion nicht bei 25 km/h abgeschaltet wird, solange
pedaliert wird. Ihr "Schnelles" Pedelec ist trotz allem immer noch ein Fahrrad. Mit dem Fahrrad ist es möglich, bis zu
einer Geschwindigkeit von 18 km/h nur mit Hilfe der Motorleistung zu fahren (nur durch Betätigen des Gashebels),
dies wird jedoch nicht empfohlen, weil so die Reichweite des Bikes erheblich eingeschränkt wird.
• Die maximale Reichweite mit einer Akkuladung hängt sehr stark davon ab, wie stark der Akku beansprucht wird.
• Aufgrund der höheren Geschwindigkeit, die erreicht werden kann, ist die Reichweite im Vergleich zu herkömmlichen
Pedelecs, deren maximale Unterstützungsgeschwindigkeit 25 km/h beträgt, teilweise etwas geringer.
• Fahren Sie vorsichtig. Andere Verkehrsteilnehmer werden mitunter nicht damit rechnen, dass ein Fahrrad so schnell
fahren kann.

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