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Allgemeines
Das Handsprechfunkgerät AE 2844 FM ist ein anmelde- und gebührenfreies CB-Funkgerät für
den Betrieb auf 40 Kanälen FM nach der CEPT FM Europanorm ETS 300 135.
Es verfügt über Anschlußbuchsen für:
Externe Antenne (über TNC-Steckbuchse)
Externes Lautsprechermikrofon oder
getrenntes Mikrofon und Lautsprecher/Ohrhörer
Kombi-Lade-und DC-Buchse
Das Batteriefach ist abnehmbar und kann mit maximal 10 Stück Mignon-Batterien oder Nickel-
Cadmium-Akkus bestückt werden. Zusätzlich ist im Batteriekasten eine Kombibuchse für ein
Stecker-Ladegerät bzw. eine externe Stromversorgung vorhanden. Eine Leuchtdiode dient zur
(externen) Spannungsüberwachung.
Das Gerät verfügt über einen PLL-Synthesizer-Oszillator und ist microprozessorgesteuert.
Eine große LCD-Anzeige informiert über Kanalwahl, Sendeleistung, Empfangsfeldstärke (S-
Meter), Batteriezustand und die gewählte Betriebsart.
Eine Batterie-Sparschaltung sorgt dafür, daß in längeren Empfangspausen (wenn das Gerät
längere Zeit nichts empfängt) die Stromversorgung in den SAVE-Mode umschaltet. Hierbei
werden wesentliche Funktionen solange abgeschaltet, bis wieder Empfangsignale eintreffen.
Dadurch wird erheblich an Batteriestrom eingespart.
Die Sendeleistung beträgt 4 Watt und ist zusätzlich noch auf LOW-Power umschaltbar. In dieser
Funktion wird die Leistung auf ca. 0,5 Watt reduziert. Dies reicht für den Betrieb auf kürzeren
Entfernungen oder bei nachlassender Batterieladung aus.
Das LCD-Display kann per Knopfdruck beleuchtet werden. Mit der "Lamp"-Taste läßt sich
außerdem der Batteriezustand prüfen.
Zulassung
Das Handfunkgerät AE 2844 FM hat eine Europazulassung (nach der CEPT Empfehlung T/R
20-02 in verschiedenen Ländern, die nach der beiliegenden Amtsblattverfügung Vfg 242 u.a.
auch in Deutschland anerkannt wird)
Mit dieser Zulassung darf das Gerät von jedermann anmelde- und gebührenfrei betrieben
werden. Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation hat dazu eine
"Allgemeingenehmigung" (siehe Anhang, Vfg 242) herausgegeben. Außerdem darf das Gerät
Bedienungsanleitung
Albrecht AE 2844 FM
Handsprechfunkgerät

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Inhaltszusammenfassung für Albrecht AE 2844 FM

  • Seite 1 Das LCD-Display kann per Knopfdruck beleuchtet werden. Mit der "Lamp"-Taste läßt sich außerdem der Batteriezustand prüfen. Zulassung Das Handfunkgerät AE 2844 FM hat eine Europazulassung (nach der CEPT Empfehlung T/R 20-02 in verschiedenen Ländern, die nach der beiliegenden Amtsblattverfügung Vfg 242 u.a. auch in Deutschland anerkannt wird) Mit dieser Zulassung darf das Gerät von jedermann anmelde- und gebührenfrei betrieben...
  • Seite 2 Batteriebetrieb 10 x 1,5 V = 15 V. Da aufladbare Akkus Ihre Spannung wesentlich länger halten als Batterien und die Ausgangsleistung der AE 2844 FM stabilisiert ist, zeigt sich in der Praxis, daß mit beiden Batteriesorten die gleiche Leistung erzielt wird. Trotzdem empfehlen wir die Verwendung von aufladbaren Akkus, da der Batteriebetrieb bei 4 Watt Sendeleistung sehr teuer werden kann.
  • Seite 3 Einschalten/Lautstärke Schalten Sie das Gerät am OFF/VOL-Regler ein und stellen Sie die gewünschte Lautstärke ein. Das Gerät schaltet sich beim ersten Einschalten auf Kanal 1, Hi-Power. Rauschsperre/Squelch Mit dem Regler, der mit AUTO-SQ bezeichnet ist, können Sie Störgeräusche unterdrücken bzw. die Ansprechempfindlichkeit bei Empfang einstellen.
  • Seite 4 Maß für die Batteriespannung. Sind alle Segmente sichtbar, ist die Batterie gut geladen. Bei schwächerer Batteriespannung, leuchten entsprechend weniger Balken. Stromversorgung und Lademöglichkeiten Das AE 2844 FM verfügt über eine KOMBI-LADE-DC-Buchse. Über ein passendes Anschlußkabel (Hohlbuchse: innen +, Außenring -) Können Sie anschließen: •...
  • Seite 5 Versuchen Sie bitte niemals, ein einstellbares Netzgerät zum Aufladen zu benutzen! Diese Geräte haben keine Strombegrenzung und können Ihre Akkuzellen in kurzer Zeit zerstören. Unsachgemäß geladene Akkus können explodieren und auch durch Überhitzung das Batteriefach oder Ihr Funkgerät zerstören! Zertifikate: © Albrecht Electronic GmbH 1995...
  • Seite 6 ALLGEMEINGENEHMIGUNG Auszug (Nachdruck) aus dem Amtsblatt 21/93 Seite 503-505 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 14.10.1993 Vfg 242/1993 Allgemeingenehmigung zum Betreiben bestimmter CB-Funkgeräte Die im AmtsblVfg 1139/89 in Kraft gesetzte und als Anhang 13 der "Vorschriften für das Erteilen von Genehmigungen zum Errichten und Betreiben von Funkanlagen nichtöffentlicher Funkanwendungen"...
  • Seite 7 Zulassung in Kennzeichnung Belgien RTT/B27/4 Niederlande PTT MARC, MARC 40:2, Österreich PR27A Großbritannien und Nordirland PR27/GB §3 Technische Merkmale (1) CB-Funkgeräte dürfen mit den Sendearten F3E/G3E (Frequenz-/Phasenmodulation, ein Kanal mit analoger Information, Fernsprechen) mit maximaler Senderausgangsleistung von 4 Watt auf folgenden 40 Kanälen betrieben werden: Kanal- Betriebs- Kanal-...
  • Seite 8 (4) Die Aussendung des unmodulierten Trägers, die Verwendung der Funkanlagen zum Abhören sowie rundfunkähnliche Sendungen und Dauersendungen sind nicht gestattet. (5) Die Verbindung von CB-Funkgeräten mit öffentlichen Telekommunikationsnetzten, anderen Telekommunikationseinrichtungen, Funkanlagen (z.B. Satelliten- oder Relaisfunkstellen) oder Datenverarbeitungsanlagen ist unzulässig. An ein ortsfest betriebenes CB-Funkgerät darf jedoch eine abgesetzte Abfragestelle angeschlossen werden.
  • Seite 9 Monaco * ) Belgien Dänemark * ) Niederlande * ) Finnland Norwegen Österreich * ) Frankreich Schweden * ) Griechenland Großbritannien und Nordirland * ) Schweiz Irland * ) Tschechische Republik Liechtenstein Ungarn Luxemburg * ) _____________ * ) In diesen Ländern dürfen auch CB-Funkgeräte mit der Kennzeichnung PR27D-FM frei mitgeführt und betrieben werden. (4) Für den Betrieb des CB-Funks gilt weitgehende Eigenverantwortung der CB-Funker.