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Exportbeschränkung - INSYS MLR 2G 2.0 31-22-03.172 Benutzerhandbuch

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Exportbeschränkung
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Exportbeschränkung
Die von der INSYS Microelectronics GmbH verwendeten Chipsätze für analoge
Modems und Mobilfunk-Adapter unterliegen Exportrestriktionen nach der US-
amerikanischen ECCN-Klassifizierung (5A991).
Es ist daher zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments nicht erlaubt,
diese Kommunikationsgeräte in folgende Länder zu exportieren: Kuba, Iran, Nord-
korea, Sudan, Syrien.
Die aktuell gültige Länderliste finden Sie im Abschnitt „Country Group E" im Do-
kument http://www.bis.doc.gov/policiesandregulations/ear/740_supp1.pdf. Für eine
Ausnahmegenehmigung setzen Sie sich bitte direkt mit den US-amerikanischen
Behörden in Verbindung.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die US-amerikanische Exportgesetzge-
bung in Deutschland Wirkung entfalten kann. Unter anderem können nach ameri-
kanischem Recht amerikanische Firmen daran gehindert werden, ausländische Ver-
letzer der ECCN zu beliefern.
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Hinweis
Exportbeschränkung!
Mögliches Vergehen gegen Ausfuhrverordnungen.
Dieses Gerät ist auf Grund seiner
Verschlüsselungstechnologien und seines Dual-Use-
Charakters Bestandteil der Anlage AL zur
Außenwirtschaftsverordnung und unterliegt somit dem
Kriegswaffenkontrollgesetz. Es erfordert beim Verlassen der
EU eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle.
MLR 2G 2.0

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