Richtlinien und Vorschriften (Fortsetzung)
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Das Symbol ist in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2002/96/EG über
Elektro- und Elektronik- Altgeräte (Elektro- und Elektronik - Altgeräte
Richtlinie). Das Symbol weist darauf hin, dass das Gerät einschließlich
ge- und verbrauchten Batterien bzw Akkus nicht in den Hausmüll
gegeben werden darf, sondern den hierfür bestimmten getrennten
Sammelsystemen zugeführt werden muss. Falls die mit diesem Gerät
mitgelieferten Batterien oder Akkus mit dem chemischem Symbol Hg, Cd
oder Pb markiert sind, bedeutet dies, dass sie einen Schwermetallanteil
von über 0,0005% Quecksilber, 0,002% Kadmium enthalten oder 0,004%
Blei enthalten.
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