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D-Link DIR-825 Benutzerhandbuch Seite 154

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Anhang D- GNU General Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz)
Spätere Lizenzversionen geben Ihnen möglicherweise zusätzliche oder andere Genehmigungen. Es werden jedoch einem Autor oder Urheberrechtsinhaber
keine zusätzlichen Verpflichtungen als Ergebnis Ihrer Wahl, einer späteren Version zu folgen, auferlegt.
15..Gewährleistungsausschluss.
ES BESTEHT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH BESTÄTIGT,
STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM „OHNE MÄNGELGEWÄHR", OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER
AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT, SO ZUR VERFÜGUNG, EINSCHLIESSLICH – ABER NICHT BEGRENZT AUF – DIE IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTREIFE
ODER DER VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES PROGRAMMS LIEGT
BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT HERAUSSTELLEN, LIEGEN DIE KOSTEN FÜR NOTWENDIGEN SERVICE, REPARATUR ODER KORREKTUR
BEI IHNEN.
16..Haftungsbeschränkung.
IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN URHEBERRECHTSINHABER
ODER IRGENDEIN DRITTER, DER DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT ODER ÜBERTRAGEN HAT, IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDWELCHE
SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER SCHÄDEN, SCHÄDEN DURCH SEITENEFFEKTE (NEBENWIRKUNGEN) ODER
FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER BENUTZUNG DES PROGRAMMS ODER DER UNBENUTZBARKEIT DES PROGRAMMS FOLGEN (EINSCHLIESSLICH – ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF – DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER ANDEREN GETRAGEN WERDEN MÜSSEN,
ODER DEM UNVERMÖGEN DES PROGRAMMS, MIT IRGENDEINEM ANDEREN PROGRAMM ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN EIN URHEBERRECHTSINHABER
ODER DRITTER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN WAR.
17..Interpretation.von.§§.15.und.16
Sollten der o.a. Gewährleistungsausschluss und die o.a. Haftungsbegrenzung aufgrund ihrer Bedingungen gemäß lokalem Recht unwirksam sein, sollen
Bewertungsgerichte dasjenige lokale Recht anwenden, das einer absoluten Aufhebung jeglicher zivilen Haftung in Zusammenhang mit dem Programm am
nächsten kommt, es sei denn, dem Programm lag eine entgeltliche Garantieerklärung oder Haftungsübernahme bei.
D-Link DIR-825 Benutzerhandbuch
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