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D-Link DIR-825 Benutzerhandbuch Seite 145

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Anhang D- GNU General Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz)
.LIZENZBEDINGUNGEN
0..Definitionen.
„Diese Lizenz" bezieht sich auf die Version 3 der GNU General Public License.
Mit „Urheberrecht" sind auch dem Urheberrecht ähnliche Rechte gemeint, die auf andere Arten von Werken Anwendung finden, beispielsweise auf Masken in
der Halbleitertechnologie.
„Das Programm" bezeichnet jedes urheberrechtlich schützbare Werk, das unter diese Lizenz gestellt wurde. Jeder Lizenznehmer wird als „Sie" angeredet.
„Lizenznehmer" und „Empfänger" können natürliche oder rechtliche Personen sein.
Ein Werk zu „modifizieren" bedeutet, aus einem Werk zu kopieren oder es ganz oder teilweise auf eine Weise umzuarbeiten, die eine urheberrechtliche Erlaubnis
erfordert und kein Eins-zu-eins-Kopieren darstellt. Das daraus hervorgehende Werk wird als „modifizierte Version" des früheren Werks oder als auf dem früheren
Werk „basierendes" Werk bezeichnet.
Ein „betroffenes Werk" bezeichnet entweder das unmodifizierte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.
Ein Werk zu „propagieren" bezeichnet jedwede Handlung mit dem Werk, für die man, wenn unerlaubt begangen, wegen Verletzung anwendbaren Urheberrechts
direkt oder indirekt zur Verantwortung gezogen würde, ausgenommen das Ausführen auf einem Computer oder das Modifizieren einer privaten Kopie. Unter
das Propagieren eines Werks fallen Kopieren, Weitergeben (mit oder ohne Modifikationen), öffentliches Zugänglichmachen und in manchen Staaten noch
weitere Tätigkeiten.
Ein Werk zu „übertragen" bezeichnet jede Art von Propagation, die es Dritten ermöglicht, das Werk zu kopieren oder Kopien zu erhalten. Reine Interaktion mit
einem Benutzer über ein Computernetzwerk ohne Übergabe einer Kopie ist keine Übertragung.
Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt „angemessene rechtliche Hinweise" in dem Umfang, dass sie eine zweckdienliche und deutlich sichtbare Funktion
bereitstellt, die (1) einen angemessenen Copyright-Vermerk zeigt und (2) dem Benutzer mitteilt, dass keine Garantie für das Werk besteht (ausgenommen
in dem Umfang, in dem Garantie gewährt wird), dass Lizenznehmer das Werk gemäß dieser Lizenz übertragen dürfen und wie ein Exemplar dieser Lizenz
einsehbar gemacht werden kann. Wenn die Benutzerschnittstelle eine Liste von Benutzerbefehlen oder Optionen anzeigt, zum Beispiel ein Menü, dann erfüllt
ein eindeutig erkennbares Element in dieser Liste dieses Kriterium.
1..Quelltext.
Der „Quelltext" eines Werkes bezeichnet diejenige Form des Werkes, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. „Objektcode" bezeichnet jede Nicht-
Quelltext-Form eines Werks.
Eine „Standardschnittstelle" bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard eines anerkannten Standardisierungsgremiums ist oder – im Falle
von Schnittstellen, die für eine spezielle Programmiersprache spezifiziert wurden – eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Programmiersprache
arbeiten, weithin gebräuchlich ist.
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