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D-Link DIR-825 Benutzerhandbuch Seite 147

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Anhang D- GNU General Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz)
3..Schutz.von.Anwenderrechten.vor.Umgehungsverbotgesetzen.
Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus unter jedwedem anwendbaren Recht betrachtet werden, das die Auflagen
von Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO Urheberrechtsvertrags oder unter vergleichbaren Gesetzen, die die Umgehung derartiger
Mechanismen verbietet oder einschränkt.
Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jedes Recht, die Umgehung technischer Mechanismen zu verbieten, insoweit diese Umgehung
durch die Ausübung der von dieser Lizenz gewährten Rechte in bezug auf das betroffene Werk herbeigeführt wird, und Sie weisen jede Absicht von sich, die
Benutzung oder Modifikation des Werks zu beschränken, um Ihre Rechtsansprüche oder Rechtsansprüche Dritter zum Verbot der Umgehung technischer
Mechanismen gegen die Anwender des Werks durchzusetzen.
4..Unveränderte.Kopien.
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten, übertragen, sofern Sie auf deutliche und
angemessene Weise auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechtsvermerk veröffentlichen, alle Hinweise intakt lassen, dass diese Lizenz und sämtliche
gemäß §7 hinzugefügten Einschränkungen auf den Quelltext anwendbar sind, alle Hinweise auf das Nichtvorhandensein einer Garantie intakt lassen und allen
Empfängern gemeinsam mit dem Programm ein Exemplar dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für jede übertragene Kopie ein Entgelt – oder auch kein Entgelt – verlangen, und Sie dürfen Kundendienst- oder Garantieleistungen gegen Entgelt
anbieten.
5..Übertragung.modifizierter.Quelltextversionen.
Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die nötigen Modifikationen, um es aus dem Programm zu generieren, kopieren und in Form von Quell-
text unter den Bestimmungen von §4 übertragen, vorausgesetzt, dass Sie zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen erfüllen:
a) Das veränderte Werk muss auffällige Vermerke tragen, die besagen, dass Sie es modifiziert haben, und die ein darauf bezogenes Datum
angeben.
b) Das veränderte Werk muss auffällige Vermerke tragen, die besagen, dass es unter dieser Lizenz einschließlich der gemäß §7 hinzugefügten
Bedingungen herausgegeben wird. Diese Anforderung wandelt die Anforderung aus §4 ab, „alle Hinweise intakt zu lassen".
c) Sie müssen das Gesamtwerk als Ganzes gemäß dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Diese Lizenz wird
daher – ggf. einschließlich zusätzlicher Bedingungen gemäß §7 – für das Werk als Ganzes und alle seine Teile gelten, unabhängig davon, wie
diese zusammengepackt werden. Diese Lizenz erteilt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizenzieren, setzt aber eine
derartige Erlaubnis nicht außer Kraft, wenn Sie sie diese gesondert erhalten haben.
d) Wenn das Werk über interaktive Benutzerschnittstellen verfügt, müssen diese jeweils angemessene rechtliche Hinweise anzeigen. Wenn
allerdings das Programm interaktive Benutzerschnittstellen hat, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, braucht Ihr Werk
nicht dafür zu sorgen, dass sie dies tun.
D-Link DIR-825 Benutzerhandbuch
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