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HP P1980A Installationshandbuch Seite 34

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KOPIEN UND ANPASSUNGEN. Kopien und Anpassungen der Software dürfen vom
Kunden (a) für Archivzwecke angefertigt werden oder (b), wenn das Kopieren bzw.
Anpassen einen für den Einsatz der Software auf einem Computer notwendigen
Arbeitsschritt darstellt. Die Kopien bzw. Anpassungen dürfen zu keinem anderen
Zweck angefertigt werden.
EIGENTUM. Der Kunde erklärt, dass er keine Rechte oder Eigentumsansprüche an
der Software hat, die über das Nutzungs- und Eigentumsrecht an den physischen
Datenträgern hinausgehen. Der Kunde weiß und akzeptiert, dass die Software urhe-
berrechtlich geschützt ist. Der Kunde weiß und akzeptiert, dass die Software ganz
oder teilweise von anderen Softwareherstellern entwickelt wurde, die in den Copy-
right-Vermerken in der Software benannt sind. Bei einer Verletzung des Urheber-
rechts kann der Kunde von diesen Herstellern haftbar gemacht werden.
ÜBERTRAGUNG DER SOFTWARE-NUTZUNGSRECHTE. Der Kunde darf das Nut-
zungsrecht an der Software an einen Dritten übertragen, wenn jener die Nutzungs-
bedingungen zuvor anerkennt. Mit der Übertragung erlöschen alle Nutzungsrechte
des Kunden, und zwar auch an etwaigen Kopien und Anpassungen. Diese sind dem
Dritten zu übergeben oder zu vernichten.
UNTERLIZENZEN UND WEITERGABE. Der Kunde darf die Software nicht verlei-
hen, an Dritte lizenzieren oder Kopien und Anpassungen der Software auf Daten-
träger oder anderen Medien verteilen. Jede Weitergabe oder Anpassung der Software
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hewlett-Packard.
ERLÖSCHEN DER VEREINBARUNG. Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbe-
dingungen kann Hewlett-Packard den Kunden auffordern, den Verstoß gegen die
Nutzungsbedingungen rückgängig zu machen. Kommt der Kunde dieser Aufforde-
rung nicht innerhalb von 30 Tagen nach, kann Hewlett-Packard dem Kunden das
Nutzungsrecht entziehen.
AKTUALISIERUNGEN UND ERWEITERUNGEN. Der Kunde erkennt an, dass kein
Recht auf den Erhalt von Aktualisierungen und Erweiterungen besteht, die Hewlett-
Packard eventuell im Rahmen separater Unterstützungsvereinbarungen zur Verfü-
gung stellt.
EXPORT. Der Kunde stimmt zu, die Software oder eventuell angefertigte Kopien
oder Anpassungen nicht zu exportieren oder zu re-exportieren, wenn ein solcher
Export nach den Exportgesetzen der U.S.A ("U.S. Export Administration regula-
tions") oder anderen Gesetzen untersagt ist.
RECHTSBESCHRÄNKUNG DER REGIERUNG DER USA. Das Recht der Verwen-
dung, Duplizierung oder Veröffentlichung durch die Regierung der U.S.A. ist ent-
sprechend den Bestimmungen in Absatz (c) (1) (ii) der Klausel "Technical Data and
Computer Software" in DFARS 252.227-7013 eingeschränkt. Hewlett-Packard
Company. 3000 Hanover Street, Palo Alto, CA 94304 U.S.A. Für andere Dienststellen
der U.S.-Regierung gelten die in FAR 52.227-19 (c) (1,2) festgelegten Bestim-
mungen.
(9. November 1998)
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