zelne Personen den Alarm nicht wahrnehmen, z.B. we-
gen Lärms innerhalb oder außerhalb des Hauses, bei
tiefem Schlaf, nach der Einnahme von Medikamenten,
Drogen oder Alkohol, oder im Falle einer Schwerhö-
rigkeit oder einer anderen Einschränkung. Wenn Sie
vermuten, dass der Melder ein Haushaltsmitglied
nicht ausreichend warnen kann, setzen Sie bitte statt-
dessen einen speziellen Melder ein, der hinsichtlich
der Alarmierung höheren Anforderungen genügt. Die
betreffende Person muss den Alarm hören und schnell
reagieren können, damit das Risiko von Schäden, Ver-
letzungen oder Tod im Falle eines Brandes reduziert
wird. Ist ein Haushaltsmitglied schwerhörig, dann in-
stallieren Sie bitte einen speziellen Rauchwarnmelder,
der die betreffende Person unter Verwendung von
Lichtsignalen oder Vibrationen zuverlässig warnt.
7. Der Rauchwarnmelder kann nur dann Alarm auslösen,
wenn er Rauch oder Verbrennungspartikel in der Luft
erkennt. Der Melder reagiert nicht auf Hitze, Flammen
oder Gas. Die Warnfunktion dieses Rauchwarnmelders
basiert auf der Ausgabe eines akustischen Warnsig-
nals bei einem entstehenden Brand. Brände können
sich aber in ungünstigen Fällen sehr rasch oder ex-
plosiv verbreiten. Auch kann ein Brand vorsätzlich ge-
legt worden sein oder aus Unachtsamkeit oder durch
Sicherheitsmängel entstehen. In solchen Fällen kann
es zu Situationen kommen, in denen der Melder nicht
SCHNELL GENUG Alarm auslösen und damit eine si-
chere Flucht gewährleisten kann.
8. Voraussetzung für die korrekte Funktion des Rauch-
warnmelders ist ein pfleglicher Umgang. Der Melder
darf nicht manipuliert werden und weder vorsätzlich
noch fahrlässig zweckentfremdet werden. Ein Rauch-
warnmelder gewährleistet keine Garantie hinsichtlich
der Verhinderung von Körper- und Sachschäden und
darf niemals als Ersatz für eine Versicherung von Le-
ben und Eigentum betrachtet werden. Wie jedes tech-
nische Produkt kann auch ein Rauchwarnmelder aus-
fallen. Deshalb müssen Sie jeden Melder wöchentlich
überprüfen und ihn spätestens nach 10 Jahren kom-
plett austauschen.
Der Rauchwarnmelder darf keinesfalls in folgenden Berei-
chen eingesetzt werden:
1. In der Nähe von Elektrogeräten oder Bereichen, in de-
nen normale Rauchentwicklung zu erwarten ist, z. B.
in der Küche oder in der Nähe von Öfen oder Warm-
wasseraufbereitern. Montieren Sie in solchen Berei-
chen dafür geeignete spezielle Rauchwarnmelder, die
keinen unbeabsichtigten Alarm auslösen.
2. In Bereichen mit hoher Luftfeuchtigkeit wie in Bade-
zimmern oder in der Nähe von Geschirrspülern oder
Waschmaschinen muss der Rauchwarnmelder in einer