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Durchführen Von Prüfungen - ELABO 2GA27 90-1J Betriebsanleitung

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Hochspannungs-Prüfgerät 2GA27 90-1J
2. SICHERHEITSHINWEISE
4.3.11 In einer Prüfanlage darf nur von der aufsichtsführenden
Elektrofachkraft oder auf deren Anweisung von einer Elektrofachkraft
oder elektrotechnisch unterwiesenen Person geschaltet werden.
In Prüffeldern, Versuchsfeldern und nichtstationären Prüfanlage mit
Spannungen über 1 kV darf nur auf Einzelanweisung der aufsichts-
führenden Elektrofachkraft geschaltet werden, sofern diese nicht
selbst schaltet.
4.3.12 Die im Abschnitt 4.3.11 genannten Personen haben dafür zu
sorgen, daß alle nicht elektrotechnisch unterwiesenen Personen die
Gefahrenbereiche der Prüfanlage verlassen haben, bevor diese
- bei Spannungen bis 1000 V eingeschaltet wird,
- bei Spannungen über 1 kV Betriebsbereit gemacht wird.
Bei Prüfplätzen nach Abschnitt 3.1.6 müssen alle Personen den
Gefahrenbereich verlassen haben, bevor der Prüfplatz eingeschal-
tet wird.
Bei Prüffeldern, Versuchsfeldern und nichtstationären Prüfanlagen
mit Spannungen über 1 kV müssen alle Personen den Gefahrenbe-
reich verlassen haben, bevor die Prüfanlage Einschaltbereit gemacht
wird.
4.3.13 Der Prüfende muß den Schaltzustand jederzeit ohne weite-
res erkennen können, insbesondere auch dann, wenn mehrere Span-
nungen eingespeist werden. Er darf erst einschalten, wenn er sich
überzeugt hat, daß dadurch keine Gefährdung entsteht.
Bei Verlassen der Prüfanlage ist der Betriebszustand Außer Betrieb
herzustellen. Dies gilt nicht, wenn in der Prüfanlage Dauerversuche
weiterbetrieben werden müssen (siehe Abschnitt 3.7).
4.4 Durchführen von Prüfungen
4.4.1 Das gleichzeitige Durchführen von Montagearbeiten und Prü-
fungen ist nicht zulässig, wenn dadurch Gefährdungen entstehen
können.
4.4.2 In Ausnahmefällen darf von den Festlegungen in Abschnitt
4.3.12, Absatz 3 abgewichen und der Gefahrenbereich im Betriebs-
zustand Einschaltbereit oder In Betrieb von Elektrofachkräften be-
treten werden. Es müssen jedoch Maßnahmen getroffen werden,
daß die Gefahrenzone nicht erreicht wird.
Zur Sicherheit muß dann wenigstens eine weitere elektrotechnisch
unterwiesene Person damit beauftragt werden, die im Gefahrenbe-
reich befindlichen Personen zu beobachten, um bei Gefahr sofort
einzugreifen.
4.4.3 Bei Prüfungen können im Fehlerfall auch betriebsmäßig nicht
unter Spannung stehende Teile des Prüfobjekts und der Prüfanlage
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