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ELABO 2GA27 90-1J Betriebsanleitung Seite 13

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Hochspannungs-Prüfgerät 2GA27 90-1J
2. SICHERHEITSHINWEISE
ren (z.B. elektrostatische Spannungsmesser, Meßfunkenstrecken),
sind in den Gefahrenbereich einzubeziehen.
4.3.4 Bei Meß- und Hilfsgeräten der Schutzklasse I (z.B. Kathoden-
strahloszilloskop, Sinusspannungsgenerator), bei denen prüfbedingt
der Schutzleiter unterbrochen wird, z.B. weil das Gehäuse vom
Erdpotential getrennt werden soll, muß der Netzanschluß des Gerä-
tes über einen Trenntransformator nach DIN EN 60742: 1989/VDE
0551, Teil 1/09.89) erfolgen.
4.3.5 Ist ein Stromkreis und/oder das Gehäuse eines Meß- oder
Hilfsgerätes für Netzanschluß mit aktiven Teilen des Prüfaufbaus
verbunden, die Spannung gegen Erde führen können, so muß die
innere Isolierung des vorgeschalteten Trenntransformators minde-
stens für diese Spannung bemessen sein.
4.3.6 Ist das Gehäuse eines Meß- oder Hilfsgerätes mit aktiven Teilen
des Prüfaufbaues verbunden und kann das Gehäuse dabei eine
Spannung von mehr als 25 V AC oder 60 V DC gegen Erde anneh-
men, so ist eine ausreichende äußere Isolierung des Gehäuses ein-
schließlich der Bedienungselemente vorzusehen. In Sonderfällen
dürfen statt dessen isolierende Körperschutzmittel oder isolierende
Schutzvorrichtungen (DIN VDE 0680 Teil 1) verwendet werden.
4.3.7 Sicherheitseinrichtungen sind vor Arbeitsbeginn auf Funk-
tionstüchtigkeit zu kontrollieren.
Führt die Funktionskontrolle der Not-Ausschaltung zu betrieblichen
Beeinträchtigungen (z.B. Unterbrechung von Dauerversuchen, Still-
stand von Transferstraßen), so genügt die Prüfung in angemesse-
nen Zeitabständen.
Bei Verwendung von Sicherheitsprüfspitzen hat sich der Prüfende
vor Arbeitsbeginn vom einwandfreien Zustand der Prüfspitzen und
ihrer Zuleitungen zu überzeugen.
4.3.8 Wenn mit Gefährdung durch Lichtbögen zu rechnen ist, sind
geeignete Maßnahmen zum Schutz von Personen zu treffen.
4.3.9 Wenn bei Prüfungen und Versuchen außer der Gefährdung
durch die Spannung mit anderen Gefahren gerechnet werden muß,
z.B. Lärm, Explosion, Strahlung, umherfliegende Teile, Gasbildung,
Feuer, Gefahrstoffe, so sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu
treffen, die auch hierfür einen ausreichenden Schutz sicherstellen.
4.3.10 Die aufsichtsführende Elektrofachkraft hat sich von der rich-
tigen Ausführung ihrer Anweisungen zu überzeugen, bevor die An-
lage
- bei Spannungen bis 1000 V eingeschaltet wird,
- bei Spannungen über 1 kV Einschaltbereit gemacht wird.
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