RoHS-Konformitätserklärung
entworfen und hergestellt und hat sich als mit den maximalen Konzentrationswerten, die der
europäischen Ausschuss für die technische Anpassung (Technical Adaptation Committee; TAC)
festgelegt hat, wie folgt konform erwiesen:
Substanz
Blei (Pb)
Cadmium (Cd)
Sechswertiges Chrom (Cr
Polybromierte Biphenyle (PBB)
Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Manche Produktkomponenten sind im Anhang der RoHS-Richtlinie wie unten beschrieben
ausgenommen:
Beispiele von ausgenommenen Komponenten:
Lampen, die in dem Anhang der RoHS-Richtlinie nicht gesondert aufgeführt sind.
2. Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren, elektronischen Bauteilen, Leuchtstoffröhren und in
keramischen Elektronikbauteilen (z.B. piezoelektronische Bauteile).
Vorgeschlagene
maximale Konzentration
)
Tatsächliche Konzentration
iii