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Lexmark Lizenzvereinbarung - Lexmark 3600 Series Benutzerhandbuch

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LEXMARK LIZENZVEREINBARUNG

LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG: SIE ERKENNEN AN, DASS ALLE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN
DIESER LIZENZVEREINBARUNGEN RECHTLICH BINDEND SIND, WENN SIE DIESES PRODUKT VERWENDEN. WENN SIE
DEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SCHICKEN SIE DAS NICHT VERWENDETE
PRODUKT UMGEHEND ZURÜCK UND FORDERN SIE EINE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES. WENN SIE DIESES
PRODUKT ZUR VERWENDUNG DURCH DRITTE INSTALLIEREN, STIMMEN SIE ZU, DIE BENUTZER DARÜBER ZU
INFORMIEREN, DASS SIE MIT DER VERWENDUNG DES PRODUKTS DIESE BESTIMMUNGEN AKZEPTIEREN.
LIZENZVEREINBARUNG FÜR TINTENPATRONEN
Ich stimme zu, dass der Verkauf der im Lieferumfang dieses Druckgeräts enthaltenen, patentierten Tintenpatronen
folgender/m Lizenz/Vertrag unterliegt: Die patentierten integrierten Tintenpatronen sind nur zur einmaligen
Verwendung lizenziert und können nach Abgabe einer bestimmten Tintenmenge nicht mehr verwendet werden.
Eine unterschiedliche Tintenmenge bleibt in der Patrone zurück, wenn diese ausgetauscht werden muss. Nach der
einmaligen Verwendung endet die Lizenz zur Verwendung der Tintenpatrone. Die verwendete Patrone darf nur an
Lexmark zur Wiederaufarbeitung, zum Recycling oder Auffüllen zurückgegeben werden. Beim Erwerb einer anderen
Patrone, die den oben angeführten Bestimmungen unterliegt, stimme ich diesen Bestimmungen auch für diese
Patrone zu. Wenn Sie den Bedingungen dieser Lizenz/dieses Vertrags zur einmaligen Verwendung nicht zustimmen,
geben Sie das Produkt in der Originalverpackung an den Händler zurück, bei dem Sie das Produkt erworben haben.
Eine Ersatzpatrone kann ohne diese Bedingungen erworben werden unter www.lexmark.com.
LEXMARK SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG
Diese Softwarelizenzvereinbarung ("Lizenzvereinbarung") ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen
und Lexmark International, Inc. ("Lexmark"). Soweit keine besondere abweichende Vereinbarung zwischen Ihnen
und Lexmark besteht, die diese Software erfasst, regelt ausschließlich diese Lizenzvereinbarung die Verwendung der
Software. Der Begriff "Softwareprogramm" umfasst maschinenlesbare Anweisungen, audiovisuellen Inhalt (z. B.
Bilder und Aufzeichnungen) und damit in Verbindung gebrachte Medien, gedruckte Materialien und elektronische
Dokumentationen, unabhängig davon, ob in das Lexmark-Produkt eingebunden, mit dem Lexmark-Produkt
vertrieben oder zur Verwendung mit dem Produkt.
1
ERKLÄRUNG ZUR BESCHRÄNKTEN GARANTIE. Lexmark garantiert, dass die Datenträger (z. B. Diskette oder
CD) mit dem Softwareprogramm (falls vorhanden) während des Garantiezeitraums bei normaler Verwendung
frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Garantiezeitraum beträgt neunzig (90) Tage und beginnt
am Tag der Lieferung des Softwareprogramms an den ursprünglichen Endbenutzer. Diese beschränkte Garantie
gilt nur für Datenträger mit dem Softwareprogramm, die neu von Lexmark bzw. einem autorisierten Lexmark-
Händler oder -Lieferanten gekauft wurden. Lexmark ersetzt das Softwareprogramm für den Fall, dass der
Datenträger nicht mit den Bestimmungen dieser beschränkten Garantie übereinstimmt.
2
GEWÄHRLEISTUNG. DIE NUTZUNG DER SOFTWARE IST OPTIONAL UND KOSTENLOS. LEXMARK ÜBERNIMMT
DAHER KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR IHRE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, INSBESONDERE FÜR DIE TAUGLICHKEIT
ZU DEN VON IHNEN BEZWECKTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN. Selbstverständlich gewährleistet Lexmark, dass
durch das Herunterladen und bestimmungsgemäße Nutzen der Software gemäß dieser Lizenzvereinbarung kein
Schaden an Ihrem Computer und den darauf befindlichen Programmen und Daten ausgelöst wird. Falls derartige
Vorschriften gelten, beschränkt Lexmark hiermit jegliche Haftung für Verstöße gegen diese Vorschriften auf eine
der folgenden Möglichkeiten. Ersatz des Softwareprogramms oder Rückerstattung des für das
Softwareprogramm bezahlten Preises.
Hinweise
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4600 series

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