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Lizenzvereinbarung Für Tools For Ci1 - Steinberg CI1 Benutzerhandbuch

Inhaltsverzeichnis

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Lizenzvereinbarung für TOOLS for CI1
ACHTUNG
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE
LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG"),
BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER
GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR
GEMÄSS DEN BEDINGUNGEN UND
VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG
GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG
ZWISCHEN IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER
ALS NATÜRLICHE PERSON) UND DER YAMAHA
CORPORATION („YAMAHA"). DURCH DAS ÖFFNEN
DIESER VERSIEGELTEN VERPACKUNG BRINGEN
SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN
DIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE
NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN
SIND, INSTALLIEREN ODER KOPIEREN SIE DIESE
SOFTWARE NICHT, UND VERWENDEN SIE SIE AUF
KEINE ANDERE WEISE.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND
COPYRIGHT
Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige
Kopie der mitgelieferten Software-Programme und Daten
(„SOFTWARE") zu nutzen. Der Begriff SOFTWARE
umfasst alle Updates der mitgelieferten Software und
Daten. Die SOFTWARE gehört Yamaha bzw. den
Yamaha-Lizenzgebern und ist durch die entsprechenden
Copyright-Gesetze und internationalen Abkommen
geschützt. Sie haben zwar das Recht, Besitzansprüche auf
die durch den Gebrauch der SOFTWARE erstellten Daten
zu erheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt weiterhin
durch das entsprechende Copyright geschützt.
• Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem
Computer verwenden.
• Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken
eine Kopie der SOFTWARE in maschinenlesbarer
Form erstellen, wenn sich die SOFTWARE auf
einem Medium befindet, welches eine solche
Sicherungskopie erlaubt. Auf der erstellten Backup-
Kopie müssen Sie den Urheberrechtshinweis von
Yamaha und alle anderen Eigentumsrechte der
SOFTWARE betreffenden Hinweise wiedergeben.
• Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der
SOFTWARE an Dritte übertragen, jedoch nur, falls
Sie keine Kopien zurückbehalten und der
Empfänger die Lizenzvereinbarung liest und dieser
zustimmt.
2. BESCHRÄNKUNGEN
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse
Engineering unterziehen, sie dekompilieren oder auf
andere Weise an deren Quell-Code gelangen.
• Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als
Ganzes oder teilweise zu vervielfältigen, zu
modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen
oder auf anderen Wegen zu verteilen oder
abgeleitete Produkte aus der SOFTWARE zu
erstellen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch
von einem Computer auf einen anderen übertragen
oder sie in ein Netzwerk mit anderen Computern
einspeisen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um
illegale oder gegen die guten Sitten verstoßende
Daten zu verbreiten.
• Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der
SOFTWARE basierende Dienstleistungen erbringen
ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation.
Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber
nicht darauf beschränkt, MIDI-Songdateien, die mithilfe
dieser SOFTWARE erstellt werden, unterliegen den
nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer zu
beachten sind.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten
dürfen ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers
nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten
dürfen nicht dupliziert, übertragen, verteilt oder
einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder
dargeboten werden, es sei denn, es liegt eine
Genehmigung durch den Inhaber der Urheberrechte
vor.
• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser
SOFTWARE erhaltenen Daten entfernt, noch darf
das elektronische Wasserzeichen ohne
Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte
verändert werden.
3. BEENDIGUNG DES
VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der
SOFTWARE in Kraft und bleibt bis zur Beendigung
wirksam. Wenn eines der Urheberrechts-Gesetze oder
eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird, endet
die Vereinbarung automatisch und sofort ohne
Vorankündigung durch Yamaha. In diesem Fall müssen
Sie die lizenzierte SOFTWARE und die mitgelieferten
Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglich
vernichten.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien
vertrieben wird, garantiert Yamaha, dass die
physikalischen Medien, auf denen die SOFTWARE
aufgezeichnet wurde, für einen Zeitraum von vierzehn
(14) Tagen nach dem per Kaufbeleg/Lieferschein
nachweisbaren Empfangsdatum und bei normalem
Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern
sind. Der volle Umfang der Verantwortung von Yamaha
und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der Ersatz des
defekten Mediums oder der defekten Medien durch
Einsendung an Yamaha oder einen autorisierten
Vertragshändler von Yamaha innerhalb von vierzehn
Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/
Lieferscheins. Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien
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CI1 – Benutzerhandbuch

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