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Lizenzvereinbarung Für Die Software; Lizenzvereinbarung Für Tools For Ci2 - Steinberg CI2 Benutzerhandbuch

Inhaltsverzeichnis

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Lizenzvereinbarung für die Software
Lizenzvereinbarung für die Software
Lizenzvereinbarung für TOOLS for CI2
ACHTUNG
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE
LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG"),
BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER
GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN
NUR GEMÄSS DEN BEDINGUNGEN UND
VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG
GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG
ZWISCHEN IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER
ALS NATÜRLICHE PERSON) UND DER YAMAHA
CORPORATION („YAMAHA").
DURCH DAS ÖFFNEN DIESER VERSIEGELTEN
VERPACKUNG BRINGEN SIE ZUM AUSDRUCK,
AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN
ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN
EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER
KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE NICHT, UND
VERWENDEN SIE SIE AUF KEINE ANDERE WEISE.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND
COPYRIGHT
Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige
Kopie der mitgelieferten Software-Programme und Daten
(„SOFTWARE") zu nutzen. Der Begriff SOFTWARE umfasst
alle Updates der mitgelieferten Software und Daten.
Die SOFTWARE gehört Yamaha bzw. den Yamaha-
Lizenzgebern und ist durch die entsprechenden Copyright-
Gesetze und internationalen Abkommen geschützt.
Sie haben zwar das Recht, Besitzansprüche auf die
durch den Gebrauch der SOFTWARE erstellten Daten
zu erheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt weiterhin
durch das entsprechende Copyright geschützt.
• Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem
Computer verwenden.
• Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine
Kopie der SOFTWARE in maschinenlesbarer Form
erstellen, wenn sich die SOFTWARE auf einem Medium
befindet, welches eine solche Sicherungskopie erlaubt.
Auf der erstellten Backup-Kopie müssen Sie den
Urheberrechtshinweis von Yamaha und alle anderen
Eigentumsrechte der SOFTWARE betreffenden
Hinweise wiedergeben.
• Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der
SOFTWARE an Dritte übertragen, jedoch nur, falls Sie
keine Kopien zurückbehalten und der Empfänger die
Lizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt.
2. BESCHRÄNKUNGEN
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse
Engineering unterziehen, sie dekompilieren oder auf
andere Weise an deren Quell-Code gelangen
• Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als
Ganzes oder teilweise zu vervielfältigen, zu modifizieren,
zu ändern, zu vermieten, zu verleasen oder auf anderen
Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der
SOFTWARE zu erstellen.
26
CI2 – Bedienungsanleitung
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von
einem Computer auf einen anderen übertragen oder sie
in ein Netzwerk mit anderen Computern einspeisen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um
illegale oder gegen die guten Sitten verstoßende
Daten zu verbreiten.
• Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE
basierende Dienstleistungen erbringen ohne die
Erlaubnis der Yamaha Corporation.
Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber
nicht darauf beschränkt, MIDI-Song-Dateien, die mithilfe
dieser SOFTWARE erstellt werden, unterliegen den
nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer
zu beachten sind.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten
dürfen ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers
nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten
dürfen nicht dupliziert, übertragen, verteilt oder einem
öffentlichen Publikum vorgespielt oder dargeboten
werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung
durch den Inhaber der Urheberrechte vor.
• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser
SOFTWARE erhaltenen Daten entfernt, noch darf
das elektronische Wasserzeichen ohne Genehmigung
des Inhabers der Urheberrechte verändert werden.
3. BEENDIGUNG DES
VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der
SOFTWARE in Kraft und bleibt bis zur Beendigung
wirksam. Wenn eines der Urheberrechts-Gesetze
oder eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird,
endet die Vereinbarung automatisch und sofort ohne
Vorankündigung durch Yamaha. In diesem Fall müssen
Sie die lizenzierte SOFTWARE und die mitgelieferten
Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglich vernichten.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien
vertrieben wird, garantiert Yamaha, dass die physikalischen
Medien, auf denen die SOFTWARE aufgezeichnet wurde,
für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem per
Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren Empfangsdatum
und bei normalem Gebrauch frei von Herstellungs- und
Materialfehlern sind. Der volle Umfang der Verantwortung
von Yamaha und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der
Ersatz des defekten Mediums oder der defekten Medien
durch Einsendung an Yamaha oder einen autorisierten
Vertragshändler von Yamaha innerhalb von vierzehn Tagen
zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins.
Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die
durch Unfälle, Misbrauch oder fehlerhafte Anwendung
beschädigt wurden. YAMAHA SCHLIESST UNTER
MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN

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