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Steinberg CI1 Benutzerhandbuch Seite 22

Inhaltsverzeichnis

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verpflichtet, die durch Unfälle, Misbrauch oder
fehlerhafte Anwendung beschädigt wurden. YAMAHA
SCHLIESST UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG
DES GELTENDEN RECHTS AUSDRÜCKLICH
JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUF
PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EINSCHLIESSLICH
STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR
ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER
DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
EINSATZZWECK.
5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE
SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der
SOFTWARE ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt.
Die SOFTWARE und ihre Anleitungen werden Ihnen
ohne Mängelgewähr oder andere Garantien zur
Verfügung gestellt. UNGEACHTET DER ANDEREN
BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG
WERDEN VON YAMAHA KEINE AUSDRÜCKLICHEN
ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN
HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE
ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE
GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE
TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
EINSATZZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG
DER RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER OHNE
DAS OBENGENANNTE EINZUSCHRÄNKEN,
GARANTIERT YAMAHA NICHT, DASS DIE
SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS
DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE
UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI
ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE
BESEITIGT WERDEN.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE
VERPFLICHTUNG EIN, DIE VERWENDUNG DER
SOFTWARE UNTER DEN GENANNTEN
BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN. YAMAHA
ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER ODER
GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL DIE
HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN
EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT
AUF DIREKT ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE
SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN,
AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE,
DATENVERLUSTE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE
INFOLGE DER VERWENDUNG, DES MISSBRAUCHS
ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG
DER SOFTWARE ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST
WENN YAMAHA ODER EIN AUTHORISIERTER
HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE.
In keinem Fall überschreiten Ihre Ansprüche gegen
Yamaha aufgrund von Schäden, Verlusten oder
Klageansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder
anderen) den Kaufpreis der SOFTWARE.
22
CI1 – Benutzerhandbuch
7. SOFTWARE DRITTER
Möglicherweise werden der SOFTWARE Daten und
Software Dritter beigefügt („SOFTWARE DRITTER").
Wenn in der schriftlichen Dokumentation oder der die
Software begleitenden elektronischen Daten
irgendwelche Software und Daten von Yamaha als
SOFTWARE DRITTER bezeichnet wird, erkennen Sie
die Bestimmungen aller mit der SOFTWARE DRITTER
mitgelieferten Vereinbarungen an und erkennen an,
dass der Hersteller der SOFTWARE DRITTER
verantwortlich ist für etwaige Garantien oder
Haftungen für die SOFTWARE DRITTER. Yamaha ist
in keiner Weise verantwortlich für die SOFTWARE
DRITTER oder deren Gebrauch durch Sie.
• Yamaha gibt keine ausdrücklichen Zusicherungen
und vertraglichen Haftungen bezüglich der
SOFTWARE DRITTER. ZUSÄTZLICH VERNEINT
YAMAHA AUSDRÜCKLICH ALLE
STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT
AUF, STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN AUF
ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT
ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK DER SOFTWARE DRITTER.
• Yamaha bietet Ihnen keinen Service oder
Hilfestellung zu der SOFTWARE DRITTER.
• Yamaha übernimmt Ihnen gegenüber oder
gegenüber Dritten in keinem Fall die Haftung für
irgendwelche Schäden einschließlich, jedoch nicht
beschränkt, auf direkt oder beiläufig entstandene
Schäden oder Folgeschäden, Aufwendungen,
entgangene Gewinne, Datenverluste oder andere
Schäden, die infolge der Verwendung, des
Missbrauchs oder der Unmöglichkeit der
Verwendung der SOFTWARE DRITTER entstehen
können.
8. ALLGEMEINES
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem
japanischen Recht zu interpretieren und wird von
diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegliche
Prinzipien eines Rechtskonflikts herzustellen. Alle
Rechtsstreitigkeiten und -verfahren sind am Tokyo
District Court in Japan durchzuführen. Falls aus
irgendeinem Grund Teile dieser Lizenzvereinbarung
von einem zuständigen Gericht für unwirksam erklärt
werden sollten, dann sollen die übrigen Bestimmungen
der Lizenzvereinbarung weiterhin voll wirksam sein.
9. VOLLSTÄNDIGKEIT DER
VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der
Vereinbarungen in Bezug auf die SOFTWARE und alle
mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen den
Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder
gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen
Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug auf
diese Thematik. Zusätze oder Änderungen dieser
Vereinbarung sind nicht bindend, wenn Sie nicht von
einem vollständig authorisierten Repräsentanten von
Yamaha unterzeichnet sind.

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