5 Montage
WARNUNG
Schwere Verletzungen bei der Montage des Absaugarmes durch
die Vorspannung der eingesetzten Spiralfedern. Bei unsach-
gemäßer Handhabung kann das Tragegestell sich unerwartet
bewegen und schwere Verletzungen im Gesichtsbereich oder
Quetschungen von Fingern hervorrufen!
HINWEIS
Der Betreiber des ProfiMasters darf mit der selbstständigen Montage
des ProfiMasters nur Personen beauftragen, die mit dieser Aufgabe
vertraut sind.
Für die Montage des Gerätes werden zwei Mitarbeiter benötigt.
5.1 Auspacken und Montage der Räder
●
Nehmen Sie denkleinen Karton aus der großen Umverpackung (Stülper) heraus
und legen Sie ihn beiseite.
●
Heben Sie nun die große Umverpackung nach oben ab.
●
Der ProfiMaster steht in einem Kartonboden und ist auf der Palette mit zwei
Metallwinkeln auf dieser verschraubt. Schneiden Sie die Ecken dieses
Kartonbodens mit einem Messer auf, so dass Sie die Seiten nach unten klappen
können. Lösen Sie die Schrauben der Metallwinkel und entfernen Sie ebenfalls
die beiden größeren Schrauben, um die Transportsicherung komplett zu
demontieren.
●
In dem kleinen Karton befinden sich zwei große Hinterräder mit vormontierter
Achse sowie zwei kleinere Lenkrollen mit Bremse (Vorderräder). Außerdem
befinden sich hier zwei Abdeckkappen für die Hinterräder sowie zwei Achsen zur
Montage der Vorderräder.
●
An der Hinterseite des Geräts befindet sich eine Griffstange. Ziehen Sie an dieser
Griffstange und kippen Sie das Gerät auf diese Weise leicht nach hinten, so dass
das Gerät an der Vorderseite etwa 150mm vom Boden abhebt.
●
Während Sie das Gerät in dieser Position halten, dreht ein zweiter Mitarbeiter die
beiden Achsen für die Vorderräder von unten in die vorhandenen Gewindehülsen,
die sich im Bodenblech in den vorderen Ecken des Geräts befinden.
●
Stecken Sie nun die beiden Vorderräder bis zum Anschlag auf die bereits am
Gerät montierten Achsen. Die Vorderräder sind nun am Gerät montiert.
Art.-Nr.: 150 2240
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
KEMPER ProfiMaster Betriebsanleitung - DE
- 13 -
Rev.:
3
Stand: 01/2014