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ATTACK SLX 20 PROFI Bedienungsanleitung Seite 12

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Bei der Aufstellung/Installation des Kessels muss ein Sicherheitsabstand seiner Oberflächen, zu
brennbaren Stoffen in Zusammenhang, von der Brennklasse eingehalten werden:
Von Stoffen der Brennbarkeit B, C1 a C2
Von Stoffen der Brennbarkeit C3
von Stoffen, deren Brennbarkeit laut der STN 73 0853 nicht erwiesen wurde
Beispiele der Aufteilung für Baustoffe laut deren Einstufung der Brennbarkeit:
Stufe der Brennbarkeit A, nicht brennende (Ziegel, Formsteine, keramische Fliesen, Mörtel, Mauerputz)
Stufe der Brennbarkeit B, zum Teilbrennbare (Heraklit, Lignos, Brett aus Basaltfilz, Novodur)
Stufe der Brennbarkeit C1, schwer brennbare (Laubholz (Buche, Eiche), Sperrholz, Werzalit, hartes Papier)
Stufe der Brennbarkeit C2, mittel brennbare (Nadelholz (Föhre, Fichte), Holzspanwerkstoff, Solodur)
Stufe der Brennbarkeit C3, leicht brennbare (Faserplatte, Polyurethan, PVC, Schaumgummi, Polystyrol)
Die Abschirmplatte, oder der Schutzschirm (des zu schützenden Objektes) muss die Abmessung des Kessels
um mindestens 300 mm überschreiten. Mit einer Abschirmplatte, oder einem Schutzschirm müssen auch
andere brennbare Objekte ausgestattet sein, die in der Nähe des Kessels platziert sind, wenn es keine Mög-
lichkeit gibt, den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten.
Wenn der Kessel auf einem Boden aus brennbarem Material platziert ist, muss er mit einer nichtbrennbaren,
thermisch-isolierenden Matte ausgestattet sein, die den Grundriss auf Seite der Füllungstür und der Aschen-
türe um mindestens 100 mm überschreiten. Als nichtbrennbare, thermisch-isolierende Matte kann man alle
Stoffe verwenden, die der Klasse der Brennbarkeit A entsprechen.
Der Kessel kann im Heizungsraum so platziert werden, dass mindestens 1 m des freien Raums vor dem Kessel
und 0,5 m von der Seiten- und Rückwand geblieben hat. Über dem Kessel ist es notwendig mindestens 1 m
des freien Raums zu lassen.
Dieser Raum vor dem Kessel ist für einen Grundbetrieb, die Wartung und Servicearbeiten notwendig. Die
Platzierung des Kessels in Wohnräumen sowie auch in den Fluren ist nicht erlaubt.
HINWEIS: Auf dem Kessel und in nahem Abstand wie gefahrlos ist, dürfen keine Objekte aus brenn-
baren Materialien gelagert werden.
In den Situationen, wo es zu einer Brand- oder Explosionsgefahr kommen könnte (z.B. bei der Arbeiten mit
Lacken, Lösungsmittelhaltigen Anstrichstoffen, Klebestoffen etc.) muss der Kessel außer Betrieb genommen
werden.
12
200 mm
400 mm
400 mm

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