Brandschutz im Strahlungsbereich
Im Strahlungsbereich des Sichtfensters dürfen im Abstand von 80 cm keine brennbarenBau-
teile und Möbel aufgestellt werden. Dieser Abstand kann auf 40 cm verringertwerden, wenn
zwischen Feuerstätte und brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetesStrahlschutzblech
aufgestellt wird.
Brandschutz außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Mindstabstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sind auf dem Geräteschild ange-
geben und dürfen nicht unterschritten werden.
Fußböden
Bei einer Aufstellung des Ofens auf einem brennbaren Boden müssen die nationalen und lo-
kalen Vorschriften bezüglich der Größe der nichtbrennbaren Unterlage, die den Boden unter
dem Ofen abdecken soll, eingehalten werden.
Dabei muss selbstverständlich sichergestellt werden, dass die Unterlage in der Lage ist, das
Ofengewicht und ev. dasjenige des Stahlschornsteins zu tragen.
1.5 Schornstein
Wenn es die örtlichen Bestimmungen erlauben, kann der Ofen an einen Schornstein ange-
schlossen werden, an den bereits eine andere geschlossene Feuerstelle angeschlossen ist
(z.B. eine Ölfeuerung oder ein anderer Kaminofen). Beachten Sie eventuelle Anforderungen
an den Anbringungsort des Rauchrohres, wenn zwei oder mehrere Feuerstellen an densel-
ben Schornstein angeschlossen werden.
In Deutschland ist es teilweise möglich einen Kaminofen an dem gleichen Schornstein zu
montieren, an dem bereits bestimmte Typen von Gas- oder Ölheizung angeschlossen ist.
Um einen Kaminofen an solch einen Schornstein zu montieren benötigen Sie die Zustimmung Ihres
Bezirksschornsteinfegermeisters und es muss eine Schornsteinberechnung nach EN 13384 vorlie-
gen.
Morsø Jernstøberi A/S übernimmt keine Verantwortung für die Installation eines Kamino-
fens an einem Schornstein an dem bereits eine Gas- oder Ölheizung installiert ist.
Ein moderner effektiver Kaminofen stellt an Ihren Schornstein höhere Anforderungen. Lassen Sie
deshalb den Schornstein vom Schornsteinfeger begutachten. Der freie Querschnitt des Schorn-
steins muss den nationalen und örtlichen Bestimmungen genügen. Doch im Allgemeinen muss bei
Kaminöfen die Lichtöffnung mindestens 175 cm² groß sein. Bei einer zu großen Lichtöffnung ist
zu viel Energie erforderlich, um den Schornstein so aufzuwärmen, dass ein annehmbarer Schorn-
steinzug entsteht. Handelt es sich um einen gemauerten Schornstein mit größerer Lichtöffnung,
wird empfohlen, eine isolierende Schornsteinverrohrung mit dem richtigen Durchmesser einzu-
setzen. Dies führt zu verbessertem Schornsteinzug und damit wirtschaftlicherem Heizen.
Für die Höhe des Schornsteins gibt es keine besonderen Bestimmungen, jedoch sollte er so hoch
sein, dass genügend Schornsteinzug entsteht und es zu keiner Rauchbelästigung kommt. In der
Regel ist der Schornsteinzug dann zufriedenstellend, wenn der Schornstein 4 Meter Höhe über
dem Ofen und mindestens 80 cm Höhe über dem Dachfirst aufweist. Wird der Schornstein an
der Seite des Hauses angebracht, sollte seine Spitze nie niedriger sein als der Dachfirst oder der
höchste Punkt des Daches. Beachten Sie, dass bei Reetdächern für das Anbringen von Schorn-
steinen oft nationale und örtliche Bestimmungen gelten. Siehe Abschnitt 1.9.
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