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Gesko family 4 Gebrauchsanleitung Seite 3

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Gültig in der Bundesrepublik Deutschland.
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer
Garantieleistung umschreiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des
Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verbraucher unberührt. Für dieses
Gerät leisten wir Garantie gemäß der nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2-
6) Schäden oder Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Werksfehler
beruhen, wenn Sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 6
Monaten nach Lieferung an den Endabnehmer gemeldet werden. Die Garan-
tie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas oder Kunst-
stoff bzw. Glühlampen. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch ge-
ringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und
Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, durch Schäden aus che-
mischen und elektro-chemischen Einwirkungen von Wasser sowie allgemein
aus anomalen Umweltbedingungen.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, daß mangelhafte Teile nach unse-
rer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt
werden. Instandsetzungen am Aufstellungsort können nur für stationär be-
triebene (feststehende) Großgeräte verlangt werden. Andere Geräte, für die
unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird,
sind unserer Vertragswerkstatt einzusenden. Dabei sind der ausgefüllte
Garantiepaß und der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Perso-
nen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder
wenn unsere Geräte mit Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden,
die nicht auf unsere Geräte abgestimmt sind.
4. Innerhalb der ersten 6 Monate ab Lieferung erbringen wir die Garantieleistung
ohne Berechnung von Nebenkosten (Fahrt- und Wegezeitkosten, Fracht- und
Verpackungskosten).
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute
Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
6. Sofern ein Schaden oder Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Nach-
besserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird inner-
halb von 6 Monaten ab Kauf-/Lieferdatum auf Wunsch des Endabnehmers
entweder kostenfrei Ersatz geliefert, oder der Minderwert vergütet oder das
Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises, jedoch nicht über den marktübli-
chen Preis hinaus, zurückgenommen.
7. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz au-
ßerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht
zwingend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.
G A R A N T I E

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