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Gesko family 4 Gebrauchsanleitung Seite 16

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Wenn Sie an einem Ihrer Anschlüsse ein Kombigerät betreiben (z.B. Telefon
mit Faxgerät) und als Endgerätetyp Kombigerät programmiert haben, müs-
sen Sie der Anlage bei einem herausgehenden Ruf mitteilen, welchen Dienst
Sie wünschen, da die Anlage auf jeden Fall eine Kennung mitsenden muß. In
diesem Fall können Sie die spezielle Amtsbelegung nutzen:
• Die Amtskennziffer 0 oder 310 sendet den Dienst „Telefon" aus.
• Die Amtskennziffer 311 sendet den Dienst „Fax" aus.
• Die Amtskennziffer 312 sendet den Dienst „Audio" aus.
Dieser Dienst ist eine Universalkennung, die alle Dienste einschließt –
damit erreichen Sie ihren Partner auf jeden Fall. Sie wählen ihn z.B.
auch dann, wenn Sie den Dienst „Modem" wünschen.
Code Nr.
0 oder 310 Dienstekennung - Telefon
311
312
Wenn Sie für ein als Kombigerät eingerichtetes Endgerät automatische
Amtsholung programmiert haben oder die Kurzwahl benutzen, wird der
Dienst „Audio" mitgesendet.
Es gibt manchmal Probleme, wenn Sie jemandem ein Fax senden wollen,
der ebenfalls über eine ISDN-TK-Anlage verfügt, dessen Fax Sie aber nicht
erreichen können. Eine Ursache dafür liegt oft darin, daß die andere Tele-
fonanlage nicht korrekt eingerichtet ist und der Faxanschluß z.B. als Te-
lefonanschluß programmiert wurde. In diesem Fall verhindert die Dien-
stekennung im ISDN, daß Ihr Fax ankommt.
Mit der speziellen Amtsbelegung, die den Universaldienst „Audio" über-
mittelt, umgehen Sie dieses Problem. Sie erreichen damit Ihren gewünsch-
ten Partner auf jeden Fall.
Gezielte Amtsbelegung mit einer Rufnummer (MSN/DDI)
Sie haben die Möglichkeit, eine gezielte Amtsbelegung mit einer ge-
wünschten Rufnummer bei abgehenden Gesprächen durchzuführen. Da-
bei wird der ISDN-Vermittlungsstelle signalisiert, unter welcher Rufnum-
mer die Verbindung geführt werden soll.
Das ist z.B. sinnvoll, wenn Sie die 'Aufteilung der Verbindungspreise auf
die einzelnen Rufnummern' bei der Telekom beantragt haben.
Beispiel:
An einem ISDN-Basisanschluß wird eine Rufnummer für private und
eine für geschäftliche Zwecke benutzt. Um von der Telekom eine aufge-
teilte Abrechnung erhalten zu können, muß bei abgehenden Gesprächen
jeweils die entsprechende Rufnummer 'belegt', d.h. der Vermittlungsstel-
le mitgeteilt werden. Das kann dadurch geschehen, daß jedem Endgerät
eine Rufnummer 'fest' zugeordnet wird, die bei Amtsbelegung mit 0 oder
automatischer Amtsholung übermittelt wird. Oder Sie belegen an einem
3 – 4
Erläuterung
Dienstekennung - Fax
Dienstekennung - Audio
3. Bedienung

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