Sicherheit
1.5
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber muss grundsätzlich die in seinem Land geltenden nationalen Vor-
schriften bezüglich Betrieb, Funktionsprüfung, Reparatur und Wartung von elektro-
nischen Geräten beachten.
1.6
Qualifikation des Personals
Die Installation, Inbetriebnahme und Wartung des Produkts darf nur durch ausge-
bildetes Fachpersonal erfolgen, das vom Anlagenbetreiber dazu autorisiert wurde.
Das Fachpersonal muss diese Dokumentation gelesen und verstanden haben und
die Anweisungen befolgen.
Der elektrische Anschluss und die Inbetriebnahme des Produkts darf nur durch eine
Person erfolgen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage
ist, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstän-
dig zu erkennen und zu vermeiden.
1.7
Hinweise zu Transport und Lagerung
Die folgenden Hinweise sind zu beachten:
Das Produkt während des Transports und der Lagerung keiner
Feuchtigkeit und keinen anderen möglicherweise schädlichen
Umweltbedingungen (Einstrahlung, Gase, usw.) aussetzen. Produkt
entsprechend verpacken.
Das Produkt so verpacken, dass es vor Erschütterungen beim
Transport und bei der Lagerung geschützt ist, z.B. durch
luftgepolsterte Verpackung.
Produkt vor Installation auf mögliche Beschädigungen überprüfen, die durch un-
sachgemäßen Transport oder unsachgemäße Lagerung entstanden sein könnten.
Transportschäden müssen auf den Frachtpapieren festgehalten werden. Alle Scha-
densersatzansprüche unverzüglich und vor der Installation gegenüber dem Spedi-
teur / dem für die Lagerung verantwortlichen Unternehmen geltend machen.
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SGM PilotBox