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KERN IEX Betriebsanleitung Seite 7

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• Umgebungstemperatur im Betrieb: -10°C bis +40°C.
• Die Waage muss vor mechanischen Erschütterungen und
Vibrationen geschützt werden.
• Die IEX Waage muss von Fachpersonal installiert und betrieben
werden.
• Die Waage sollte von Zeit zu Zeit technisch überholt werden.
• Elektrostatische Aufladung sollte vermieden werden. Die
Erdungsleitung (äquipotenzial) muss immer am Schutzleiter des
Anzeigegeräts KEX-TM angeschlossen sein.
• Das Trennen des Schutzleiters ist verboten. Der Einsatz von
Potentialausgleichsleitungen ist nur dann zulässig, wenn die
Entwicklung von explosiven Gasen ausgeschlossen ist.
• Im Falle von Beschädigung der Waage, Netzstecker ziehen,
Versorgungskabel trennen und das Gerät in einen sicheren Bereich
zur vorübergehenden Aufbewahrung bringen, um jeglichen Einsatz
der Waage bis zur Reparatur zu vermeiden.
• Die Anzeige KEX-TM besitzt eine Eigensicherheitskonstruktion im
Einklang mit den Normen: PN-EN 60079-0 und PN-EN 60079-11,
deren Nachweis durch das KDB 14ATEX0110 Zertifikat erbracht ist.
• Die Anzeige wird von dem von Kern hergestellten Netzadapter IEX-
A01, außerhalb der Gefahrzone platziert und ist im Einklang mit den
Normen: PN-EN 60079-0 und PN-EN 60079-11, Zertifikat KDB
14ATEX0109.
• Die Plattformwaagen sind mit von Flintec gelieferten, ATEX-
beglaubigten Wägezellen PC22, PC42, PC46, PC60 ausgestattet –
Zertifikat BSV 09 ATEX E 086X
• Die nichtelektrischen Elemente der Plattformwaage wurden gemäß
Norm PN-EN 13463-1 hergestellt.
• Alle Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten bei denen das Gehäuse
des Anzeigegerätes geöffnet werden muss, sollten vom KERN
Kundendienst durchgeführt werden. Baugruppen sind mit Hilfe von
Originalersatzteilen auszutauschen. Das Öffnen der Waage durch
Unberechtigte führt zum Verlust sämtlicher Ersatzansprüche im
Rahmen der Gewährleistung.
Jegliche Installations- und Instandhaltungsarbeiten, die von dem in der vorliegenden
Betriebsanleitung beschriebenen abweichen, führen unweigerlich zum Verlust
sämtlicher Gewährleistungsansprüche.
7
Dok.Nr.IEX-BA-d-1613

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