CLR 120
12. ENTSORGEN
Altgeräte und Batterien dürfen nicht im normalen
Hausmüll entsorgt werden.
Die Verpackung bewahren Sie nach Möglichkeit bis
zum Ablauf der Garantiezeit auf. Danach entsorgen
Sie sie bitte umweltgerecht.
Das Gerät darf nicht im normalen Hausmüll ent-
sorgt werden. Das Gerät muss – gemäß der Entsorgungsrichtlinie
2012/19/EU – einer geordneten Entsorgung zugeführt werden.
Kunststoffe und Elektronikteile müssen einer Wiederverwertung
zugeführt werden.
Geben Sie das Altgerät an einer Sammelstelle für Elektroschrott
oder einem Wertstoffhof ab. Wenden Sie sich für nähere Auskünf-
te an Ihr örtliches Entsorgungsunternehmen oder Ihre kommu-
nale Verwaltung.
Verbrauchte Batterien müssen sachgerecht ent-
sorgt werden. Zu diesem Zweck stehen im batterie-
vertreibenden Handel sowie bei den kommunalen
Sammelstellen entsprechende Behälter zur
Batterie-Entsorgung bereit.
Sie als Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Ak-
kus bei einer Sammelstelle Ihrer Gemeinde, Ihres Stadtteils oder
im Handel abzugeben.
Nur so können Batterien und Akkus einer umweltschonenden
Entsorgung zugeführt werden. Batterien und Akkus, die mit den
aufgeführten Buchstaben versehen sind, beinhalten u. a. folgen-
de Schadstoffe: Cd (Cadmium), Hg (Quecksilber), Pb (Blei).
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