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CLR 100

12. ENTSORGEN

Altgeräte und Batterien dürfen nicht im normalen Hausmüll
entsorgt werden.
Die Verpackung bewahren Sie nach Möglichkeit bis zum Ablauf
der Garantiezeit auf. Danach entsorgen Sie sie bitte umweltge-
recht.
Das Gerät muss – gemäß der Entsorgungsrichtlinie 2012/19/EU
– einer geordneten Entsorgung zugeführt werden. Kunststoffe
und Elektronikteile müssen einer Wiederverwertung zugeführt
werden. Geben Sie das Altgerät an einer Sammelstelle für Elek-
troschrott oder einem Wertstoffhof ab.
Entnehmen Sie vor der Entsorgung die Batterien aus dem Gerät
und entsorgen Sie diese separat.
Verbrauchte Batterien müssen sachgerecht entsorgt werden. Zu diesem
Zweck stehen im batterievertreibenden Handel sowie bei den kommunalen
Sammelstellen entsprechende Behälter zur Batterie-Entsorgung bereit.
Sie als Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus bei ei-
ner Sammelstelle Ihrer Gemeinde, Ihres Stadtteils oder im Handel abzuge-
ben.
Nur so können Batterien und Akkus einer umweltschonenden Entsorgung
zugeführt werden. Batterien und Akkus, die mit den aufgeführten Buchsta-
ben versehen sind, beinhalten u. a. folgende Schadstoffe: Cd (Cadmium), Hg
(Quecksilber), Pb (Blei).
Wenden Sie sich für nähere Auskünfte an Ihr örtliches Entsorgungsunter-
nehmen oder Ihre kommunale Verwaltung.
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