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CLRD 524

14.ENTSORGEN

Altgeräte und Batterien dürfen nicht im normalen
Hausmüll entsorgt werden.
Die Verpackung bewahren Sie nach Möglichkeit bis
zum Ablauf der Garantiezeit auf. Danach entsorgen
Sie sie bitte umweltgerecht.
Das Gerät darf nicht im normalen Hausmüll entsorgt
werden. Das Gerät muss – gemäß der Entsorgungsrichtlinie 2012/
19/EU – einer geordneten Entsorgung zugeführt werden. Kunst-
stoffe und Elektronikteile müssen einer Wiederverwertung zuge-
führt werden.
Geben Sie das Altgerät an einer Sammelstelle für Elektroschrott
oder einem Wertstoffhof ab. Wenden Sie sich für nähere Auskünf-
te an Ihr örtliches Entsorgungsunternehmen oder Ihre kommuna-
le Verwaltung.
Je nach Art und Größe des Gerätes sowie der Verkaufsfläche und
dem Abgabeort, können auch Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme oder Abholung von Altgeräten gesetzlich verpflich-
tet sein. Beachten Sie hierzu die jeweils aktuell gültigen gesetzli-
chen Bestimmungen oder informieren Sie sich im Handel.
Vor der Entsorgung entnehmen Sie die Batterien aus
dem Gerät. Verbrauchte Batterien müssen sachge-
recht entsorgt werden. Zu diesem Zweck stehen im
batterievertreibenden Handel sowie bei den kom-
munalen Sammelstellen entsprechende Behälter zur
Batterie-Entsorgung bereit.
Sie als Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Ak-
kus bei einer Sammelstelle Ihrer Gemeinde, Ihres Stadtteils oder
im Handel abzugeben.
Nur so können Batterien und Akkus einer umweltschonenden
Entsorgung zugeführt werden. Batterien und Akkus, die mit den
aufgeführten Buchstaben versehen sind, beinhalten u. a. folgen-
de Schadstoffe: Cd (Cadmium), Hg (Quecksilber), Pb (Blei).
Je nach Art und Größe des Gerätes sowie der Verkaufsfläche und
dem Abgabeort, können auch Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme oder Abholung von Altgeräten gesetzlich verpflich-
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