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Sagem my x-8 Handbuch Seite 91

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Garantie
2.
Während der Garantiezeit werden mangelhafte Telefone nach alleiniger Wahl von SAGEM SA ersetzt oder kostenlos repariert. Hierbei
muss bestimmt worden sein, dass die Arbeit, die für die Inanspruchnahme der Garantieleistung erforderlich ist, bei einem autorisierten
Kundendienst vorgenommen wird und dass die Versandkosten (Transport und Versicherung) zur Rücksendung des Telefons an die vom
SAGEM SA-Kundendienst angegebene Adresse (Telefonnummer ist auf dem Lieferschein angegeben) vom Kunden getragen werden.
Gemäß den grundlegenden rechtlichen Bestimmungen übernimmt SAGEM SA keine Haftung, weder ausdrücklich noch konkludent, für
Garantieleistungsansprüche, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Außerdem übernimmt SAGEM SA keine
Verantwortung für immaterielle und/oder direkte Schäden (z. B. Schäden durch Auftrags- bzw. Ertragseinbußen oder andere finanzielle
oder kommerzielle Verluste), ganz gleich, ob solche Schäden im Garantiefall auftreten oder nicht.
3.
Zur Geltendmachung dieser Garantie für ein Mobiltelefon muss der Kunde einen leserlichen und unabgeänderten Kaufvertrag vorlegen,
aus dem der Name und die Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs, Telefontyp und IMEI hervorgehen. Außerdem müssen die
Informationen auf dem Telefon-Identifikationsetikett leserlich sein, und das Etikett bzw. andere Gerätesiegel müssen unangetastet sein.
Die Gewährleistung gilt nur für die normale Benutzung des Mobiltelefons.
Schickt der Kunde ein Mobiltelefon zur Reparatur ein, ist er dafür verantwortlich, benutzerdefinierte Daten, die er in seinem Gerät
gespeichert hat (Telefonbuch, Einstellungen, Hintergründe), auf eigene Kosten zu sichern. Auf Anfrage stellt SAGEM SA eine Liste mit
Sicherungsfunktionen zur Verfügung. SAGEM SA übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Daten, Programmen oder Dateien
des Kunden. Im Verlustfall werden Informationen, Betriebselemente und Dateiinhalte in keinem Fall neu installiert.
SAGEM SA behält sich die alleinige Entscheidungsfreiheit vor, das Telefon mit Hilfe neuer oder erneuerter Teile zu reparieren oder das
Telefon durch ein neues bzw. durch ein vergleichbares funktionsfähiges Telefon zu ersetzen. Während der Reparaturarbeiten behält sich
SAGEM SA das Recht vor, erforderlichenfalls technische Änderungen am Telefon vorzunehmen, sofern diese Änderungen die
ursprüngliche Funktionsfähigkeit des Telefons nicht beeinträchtigen.
Fehlerhafte Teile, die während einer Reparatur innerhalb der Garantiefrist ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von SAGEM SA
über.
Die Reparaturdauer und gleichzeitig die Zeit, in der das Telefon aus Reparaturgründen nicht genutzt werden kann, darf die Garantiezeit,
wie in Artikel 1 beschrieben, nicht überschreiten, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden.
Die Gewährleistungsbestimmungen sind nur anwendbar, wenn das Telefon zum Zeitpunkt der Supportanfrage vollständig bezahlt wurde.
4.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf äußere Einwirkungen
(Schock, Blitzschlag, Brand, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, Erschütterung, Wasserschäden jeglicher Art, chemische Einwirkungen,
falsche Stromversorgung usw.), auf einen von der SAGEM SA nicht schriftlich genehmigten Umbau des Telefons, auf eine unterlassene
Wartung (gemäß Bedienungsanleitung), Überprüfung oder Pflege des Telefons, auf ungeeignete Umweltbedingungen für das Telefon
(insbesondere im Zusammenhang mit ungeeigneten Temperatur- oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen für das Telefon und die
Verbrauchsmaterialien, Stromversorgungsschwankungen,) oder auf eine Reparatur oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die
von einer von der SAGEM SA nicht ermächtigten Person vorgenommen wurde (unsachgemäßes Öffnen des Telefons).
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