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Sagem myX-5 Bedienungsanleitung Seite 66

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Gewährleistung
3.
Zur Geltendmachung dieser Garantie für ein Geräteelement muss der Kunde einen leserlichen und unabgeänderten
Kaufvertrag vorlegen, aus dem der Name und die Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs, Gerätetyp und IMEI her-
vorgehen. Außerdem müssen die Informationen auf dem Geräte-Identifikationsetikett leserlich sein, und das Etikett bzw.
andere Gerätesiegel müssen unangetastet sein.
Die Gewährleistung gilt für normale Benutzung des Handys.
Schickt der Kunden ein Gerät zur Reparatur ein, ist er dafür verantwortlich, benutzerdefinierte Daten, die er in seinem Gerät
gespeichert hat (Telefonbuch, Einstellungen, Hintergründe) auf eigene Kosten zu sichern. Auf Anfrage stellt SAGEM SA eine
Liste mit Sicherungsfunktionen zur Verfügung. SAGEM SA übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Daten,
Programmen oder Dateien des Kunden. Im Verlustfall werden Informationen, Betriebselemente und Dateiinhalte in keinem Fall
neu installiert.
SAGEM SA behält sich die alleinige Entscheidungsfreiheit vor, das Gerät mithilfe neuer oder erneuerter Teile zu reparieren, das
Gerät durch ein neues Gerät bzw. ggfs. durch ein vergleichbares funktionsfähiges Gerät zu ersetzen. Während der
Reparaturarbeiten behält sich SAEM SA das Recht vor, erforderlichenfalls technische Änderungen am Gerät vorzunehmen,
sofern diese Änderungen die ursprüngliche Funktionsfähigkeit des Geräts nicht beeinträchtigen.
Fehlerhafte Teile, die während einer Reparatur innerhalb der Garantiefrist ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von
SAGEM SA über.
Die Reparaturdauer und gleichzeitig die Zeit, in der das Handy aus Reparaturgründen nicht genutzt werden kann, darf die
Garantiezeit, wie in Artikel 1 beschrieben, nicht überschreiten, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden.
Die Gewährleistungsbestimmungen sind nur anwendbar, wenn das Gerät zum Zeitpunkt der Supportanfrage vollständig
bezahlt wurde.
4.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf äußere
Einwirkungen (Schock, Blitzschlag, Brand, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, Erschütterung, Wasserschäden jeglicher Art,
chemische Einwirkungen, falsche Stromversorgung usw.), auf einen von der SAGEM SA nicht schriftlich genehmigten Umbau
der Geräte, auf eine unterlassene Wartung (gemäß Bedienungsanleitung), Überprüfung oder Pflege der Geräte, auf
ungeeignete Umweltbedingungen für die Geräte (insbesondere im Zusammenhang mit ungeeigneten Temperatur- oder
Luftfeuchtigkeitsbedingungen für die Geräte und die Verbrauchsmaterialien, Stromversorgungsschwankungen,) oder auf eine
Reparatur oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die von einer von der SAGEM SA nicht ermächtigten Person
vorgenommen wurde (unsachgemäßes Öffnen des Geräts).
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