1.3.2.
Haftung des Installateurs
Der Installateur ist für die Installation und die erstmalige
Inbetriebnahme des Geräts verantwortlich. Er muss die folgenden
Vorschriften beachten:
-
Es sind alle Anweisungen in den mitgelieferten Anleitungen zu
lesen und zu befolgen.
-
Das Gerät ist gemäß den geltenden Normen und
gesetzlichen Vorschriften zu installieren.
-
Es sind die Erstinbetriebnahme sowie alle erforderlichen
Kontrollen durchzuführen.
-
Dem Benutzer die Anlage erklären.
-
Falls Wartungsarbeiten erforderlich sind, ist der Benutzer auf
die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle und Wartung des
Geräts hinzuweisen.
-
Dem Benutzer sind alle Anleitungen auszuhändigen.
1.3.3.
Haftung des Benutzers
Um die optimale Funktion des Geräts zu gewährleisten,
muss der Benutzer die folgenden Vorschriften beachten::
-
Es sind alle Anweisungen in den mitgelieferten Anleitungen zu
lesen und zu befolgen.
-
Für die Installation und die Erstinbetriebnahme
muss eine qualifizierte Fachkraft beauftragt werden.
-
Sich die Anlage vom Installateur erklären lassen.
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Beauftragen eines Fachbetriebs mit den erforderlichen
Kontrollen und Wartungsarbeiten.
-
Die Anleitungen in gutem Zustand in der Nähe des
Gerätes aufbewahren.
1. Sicherheitshinweise
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