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Gewährleistung.
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Fachhändler oder
Telekom), leistet für Material und Herstellung des
Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der
Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung
zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die
Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in
das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung
des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern
der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine
ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu
erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung,
Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse
entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch
von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wieder aufladbare
Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem
Telekommunikationsendgerät, können Sie sich während der üblichen
Geschäftszeiten an die Service-Hotline 01805 5190 (0,14
/ Min. aus dem
Festnetz, höchstens 0,42
/ Min. aus den Mobilfunknetzen).
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