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Anhang
Gewährleistung.
Der Händler, bei dem das Gerät erworben
wurde (Fachhändler oder Telekom), leistet für
Material und Herstellung des
Telekommunikationsendgerätes eine
Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur
das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfül -
lung beinhaltet entweder die Nachbesserung
oder die Lieferung eines Ersatzproduktes.
Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das
Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der
Käufer entweder Minderung des Kaufpreises
verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten
und, sofern der Mangel von dem Händler zu
vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem
Händler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist
durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung
(Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie
durch höhere Gewalt oder sonstige äußere
Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die
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