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Hinweis Für Träger Von Hörgeräten; Produktberatung Und Konfigurationshilfe; Ce−Zeichen; Gewährleistung - Telekom Sinus 40 Bedienungsanleitung

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Hinweis für Träger von
Hörgeräten
Wenn Sie ein Hörgerät tragen, kann Ihr Telefon einen
unangenehmen Brummton verursachen. Dieser
Brummton entsteht durch Funksignale, die in das
Hörgerät eingekoppelt werden.
Produktberatung und
Konfigurationshilfe
Ergänzende Beratungsleistungen sowie
Konfigurationshilfen zu Ihrem Sinus40 erhalten Sie an
unserer Premium−Hotline Endgeräte.
Erfahrene Mitarbeiter des Technischen
Kundendienstes von T−Com stehen Ihnen während der
üblichen Geschäftszeiten unter der Hotline
0900 1 770022 zur Verfügung. Der Verbindungspreis
beträgt 1,24 EUR pro angefangene 60 Sekunden bei
einem Anruf aus dem Festnetz von T−Com.
Die Seriennummer Ihres Gerätes finden Sie auf dem
Typenschild an der Unterseite der Basisstation.
CE−Zeichen
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen der
EU−Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen und die
gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
Die Konformitätserklärung kann unter folgender
Adresse eingesehen werden:
Deutsche Telekom AG
T−Com, Bereich Endgeräte
CE Management Steinfurt
Sonnenschein 38
48565 Steinfurt
Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde
(T−Com oder Fachhändler), leistet für Material und
Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine
Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das
Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung
beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die
Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte
Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Händlers
über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer
entweder Minderung des Kaufpreises verlangen oder
von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel
von dem Händler zu vertreten ist, Schadenersatz oder
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler
unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine
ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf.
Rechnung) zu erbringen.
Anhang
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