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Avery Berkel M-Serie Bedienungsanleitung Seite 47

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3.1 Zwingende Information
3
Produkt-Rückverfolgbarkeit
Das System der Produkt-Rückverfolgbarkeit ermöglicht einen
Nachweis der einzelnen Stufen, die eine Produktpackung
durchläuft, von der Produktion bis zur ursprünglichen
Herkunft. Sie können die Rückverfolgbarkeit für bis zu 9
Zerlege-Stellen und 5 Mastländer aufzeichnen. Sie kann
verwendet werden für:
Rindfleischprodukte
andere Arten von Fleischwaren, wie z.B. Schweinefleisch
Produkte, die nicht unter Fleischwaren fallen, wie z.B.
Fisch oder Käse.
Diese Anweisungen beschreiben, wie das Programm für den
Nachweis von Rinder-Tierkörpern eingerichtet und verwendet
wird.
Um das Programm für andere Produktarten verwenden zu
können, müssen die Daten-Namen und der Programmtext
dem Produkt entsprechend geändert werden.
3.1
Zwingende Information
Die Funktion der Rückverfolgbarkeit ermöglicht es Ihnen, auf
den Etiketten der Produkte Informationen über das ursprüng-
liche Tier bzw. die ursprüngliche Tiergruppe (Charge) anzu-
bringen.
Auf einigen Märkten müssen bestimmte Informationen zum
Thema Rückverfolgbarkeit zwingend angegeben werden.
Beispiel: Die u.a. Liste enthält die Informationen, die bei der
Etikettierung von Rinderwaren in EU-Ländern zwingend
angegeben werden müssen.
Losnummer (mehr als ein Tier) oder Tierkörper-Nummer.
Schlachthaus-Referenz und Land.
Referenz und Land der Stelle, wo der Tierkörper zerlegt
wurde/die Knochen entfernt wurden.
Geburtsland.
M-Serie Bedienungsanleitung, Teil 2
3 Produkt-Rückverfolgbarkeit
47

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