2 Sicherheit
2.1
Zuständigkeit
Instruktion des Betreibers:
Bedienung der Anlage:
Instandhaltung und Funktionskontrolle:
Jährliche Prüfung und Abnahme:
Fachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kennt-
nisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Türen aufweisen und mit den einschlägigen Unfallverhütungs-
vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sind, dass sie den
arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Türen beurteilen können.
Instandhaltung an elektrischen Teilen sind durch eine Elektrofachkraft auszuführen.
2.2
Bestimmungsgemässe Verwendung
Die automatische Schiebetür ist ausschliesslich für den Einsatz in trockenen Räumen im Personendurch-
gangsbereich vorgesehen.
Die Anlage dient in FRW-Betriebsart FRW-EIN als Flucht und Rettungsweg. Der Fluchtweg muss jederzeit
freigehalten werden. Jegliche Einschränkung oder Behinderung des Fluchtwegs und dessen festgelegte
Durchgangsbreite ist zu unterlassen.
Für Schäden die bei unsachgemässer Verwendung, bei Nichtbeachten der Instandhaltungsvorschriften
oder eigenmächtiger Änderung der Anlage entstehen, schliesst der Hersteller jegliche Haftung aus.
2.3
Voraussetzungen für den Betrieb der Anlage
Die Türanlage wurde von fachkundigen Personen geplant, installiert und vor der Übergabe an den Betrei-
ber auf ihre Funktion und Sicherheit hin geprüft. Der Betreiber wurde von der Installationsfirma über die
Bedienung, die Instandhaltung sowie über die von der Anlage ausgehenden Gefahren instruiert und hat
dies mit seiner Unterschrift im Prüfbuch T-879 bestätigt.
Ergänzend zur Betriebsanleitung gelten die allgemein gültigen, gesetzlichen sowie sicherheitstechnischen
und arbeitsmedizinischen Bestimmungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz im jeweiligen Land,
in welchem die Anlage betrieben wird.
• Vor Inbetriebsetzung der automatischen Schiebetür die Betriebsanleitung sorgfältig lesen.
• Anlage nur in technisch einwandfreiem Zustand benutzen. Vom Hersteller vorgeschriebene Be-
triebsbedingungen, Kontroll- und Wartungsintervalle müssen eingehalten werden (Kap. 6).
• Sicherheitseinrichtungen (z. B. Sensorik, Handentriegelung) dürfen nicht entfernt oder unwirksam
gemacht werden.
• Allfällige Störungen durch eine sachkundige Person umgehend beseitigen lassen.
2.4
Gefahren und Restrisiken
Je nach Bauart und Ausstattung der
Anlage besteht ein Restrisiko für Quet-
schen, Einziehen sowie Anstossen mit
begrenzter Kraft im Fahrbereich der
Türflügel.
6
Betriebsanleitung iMotion 2202.FRW, 2301.FRW, 2401.FRW T-1366 d
Fachkundige Person eines TORMAX Vertriebspartners
Betreiber oder vom Betreiber eingewiesene Person
Betreiber oder vom Betreiber eingewiesene Person.
Vom Hersteller autorisierte, fachkundige Person