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HEYLO DG 25 S Bedienungsanleitung Seite 7

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12. Alle Geräte verfügen über einen Übertemperaturschutz, der bei Ausfall des
Ventilators oder Übertemperaturen am Brenner automatisch abschaltet und den
Gasweg zum Brenner schließt. Nach einer Abkühlzeit kann das Gerät wieder in
Betrieb genommen werden. Bitte beheben Sie vor der Wiederinbetriebnahme das
ursächliche Problem.
13. Auf die Aufstellungsrichtlinien und Regeln für Flüssiggas TRF 1996 achten!
14. Die Belüftung des Aufstellungsraumes des Warmlufterzeugers muss stets
gewährleistet sein und dem Bedarf des Brenners entsprechen; insbesondere sind
die Grenzwerte für die Luftqualität in dem zu beheizenden Raum gemäß der
nationalen oder lokalen Vorschriften oder, in Ermangelung dieser, gemäß EN
1596:2008 zu beachten:
15. Das Mindestvolumen des Raums muss mit einem Verhältnis
Wärmeleistung/Volumen von 100 W/m³ bestimmt werden. Das Raumvolumen darf
keinesfalls weniger als 100 m³ betragen.
16. Es muss eine Lüftungsöffnung mit einer Fläche von mindestens 25 cm² pro kW
Wärmeleistung garantiert sein, wobei die Mindestfläche von 250 cm² zu gleichen
Teilen zwischen oben und unten aufgeteilt sein muss.
17. Den Warmluftstrahl nicht auf die Gasflasche richten.
18. Das Gerät soll während des Betriebs regelmäßig überwacht und vor der
Inbetriebsetzung kontrolliert werden.
19. Bei Beginn jedes Gebrauchs ist vor Anschluss des Netzsteckers zu überprüfen,
dass der Ventilator ungehindert dreht.
20. Es ist verboten, den Warmlufterzeuger an ein Luftkanalsystem anzuschließen:
Andernfalls besteht hohe Brandgefahr!
Achtung
Der Betrieb in Kellerräumen und unter Erdgleiche ist wegen einer möglichen
Ansammlung des Propan- und/oder Butangases gefährlich.
Dieses Gerät darf nicht von Personen (einschließlich Kindern) mit verminderten
physischen, sensorischen und geistigen Fähigkeiten oder mit unzureichender
Erfahrung und Kenntnis benutzt werden, sofern sie nicht über den Gebrauch des
Gerätes von der aufsichtspflichtigen Person eingewiesen und belehrt wurden.
Die Abmessungen der Gasflasche müssen in Abhängigkeit vom verlangten
Gasvolumenstrom und dem Versorgungsdruck festgelegt werden. Der
Versorgungsdruck am Druckregler muss stets mehr als 2 bar betragen.
Flüssiggas-Anlagen sind durch Sachverständige, Sachkundige
und/oder Fachbetriebe auf einwandfreien Zustand zu prüfen!
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