Verwenden der privaten Jobfunktion
Mit Hilfe der privaten Druckfunktion können Sie angeben, dass ein Job erst gedruckt wird, wenn Sie ihn
freigeben. Legen Sie zuerst eine vierstellige persönliche Identifikationsnummer (PIN) fest, indem Sie
die PIN über das Bedienfeld des Druckertreibers eingeben. Die PIN-Nummer wird dann als Bestandteil
des Druckauftrags an das Gerät gesendet. Nachdem Sie den Druckauftrag an das Gerät gesendet
haben, müssen Sie zum Drucken die PIN-Nummer eingeben.
Erstellen eines privaten Jobs
Um einen Job als privat zu kennzeichnen, wählen Sie im Treiber die Option
Sie einen Benutzernamen und einen Jobnamen sowie eine vierstellige PIN-Nummer in das Feld Job
als privat festlegen ein. Der Job wird erst gedruckt, wenn Sie die PIN auf dem Bedienfeld des Geräts
eingeben.
Drucken eines privaten Jobs
Sie können einen privaten Job über das Bedienfeld drucken, nachdem der Job an das Gerät gesendet
wurde.
1.
Wählen Sie auf dem Home-Bildschirm Jobspeicherung.
2.
Wählen Sie das Register Abrufen.
3.
Öffnen Sie den Jobspeicherungsordner mit dem privaten Job.
4.
Drücken Sie den privaten Job aus, den Sie drucken möchten.
Hinweis
5.
Wählen Sie das Feld PIN.
6.
Geben Sie über das numerische Tastenfeld die PIN-Nummer ein, und drücken Sie dann OK.
7.
Wählen Sie das Feld Exemplare, um die Anzahl der zu druckenden Kopien zu ändern.
8.
Wählen Sie
Löchen eines privaten Jobs
Ein privater Job wird automatisch auf der Festplatte des Geräts gelöscht, sobald er von Ihnen zum
Drucken freigegeben wurde. Wenn Sie den Job löschen möchten, ohne ihn zu drucken, gehen Sie
folgendermaßen vor.
1.
Wählen Sie auf dem Home-Bildschirm Jobspeicherung.
2.
Wählen Sie das Register Abrufen.
3.
Öffnen Sie den Jobspeicherungsordner mit dem privaten Job.
4.
Wählen Sie den privaten Job aus, den Sie löschen möchten.
Hinweis
5.
Wählen Sie das Feld PIN.
DEWW
Private Jobs werden mit dem Symbol
Gespeicherten Job abrufen
Private Jobs werden mit dem Symbol
(Vorhängeschloss) angezeigt.
( ), um das Dokument zu drucken.
(Vorhängeschloss) angezeigt.
Funktionen zur Jobspeicherung 115
Privater Job
aus, und geben