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11. GARANTIE

§ 1 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGS-
RECHTEN UND ZU NATIONALEM RECHT
1. Durch diese Garantie werden die Rechte des Käufers gegen
den Verkäufer aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht berührt.
2. Die vorstehenden Garantiebedingungen der Firma BEHRINGER
gelten soweit sie dem jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf
Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen.
§ 2 ONLINE-REGISTRIERUNG
Registrieren Sie bitte Ihr neues BEHRINGER-Gerät möglichst direkt
nach
dem
Kauf
unter
www.behringer.de) im Internet und lesen Sie bitte die
Garantiebedingungen aufmerksam.
Ist Ihr Gerät mit Kaufdatum bei uns registriert, erleichtert dies die
Abwicklung im Garantiefall erheblich.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
§ 3 GARANTIELEISTUNG
1. Die Firma BEHRINGER (BEHRINGER International GmbH
einschließlich der auf der beiliegenden Seite genannten
BEHRINGER Gesellschaften, ausgenommen BEHRINGER Japan)
gewährt für mechanische und elektronische Bauteile des
Produktes, nach Maßgabe der hier beschriebenen Bedingungen,
eine Garantie von einem Jahr* gerechnet ab dem Erwerb des
Produktes durch den Käufer. Treten innerhalb dieser Garantiefrist
Mängel auf, die nicht auf einer der in § 5 aufgeführten Ursachen
beruhen, so wird die Firma BEHRINGER nach eigenem Ermessen
das Gerät entweder ersetzen oder unter Verwendung
gleichwertiger neuer oder erneuerter Ersatzteile reparieren.
Werden hierbei Ersatzteile verwendet, die eine Verbesserung
des Gerätes bewirken, so kann die Firma BEHRINGER dem Kunden
nach eigenem Ermessen die Kosten für diese in Rechnung stellen.
2. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird das Produkt
frachtfrei zurückgesandt.
3. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht
gewährt.
§ 4 REPARATURNUMMER
1. Um die Berechtigung zur Garantiereparatur vorab überprüfen
zu können, setzt die Garantieleistung voraus, dass der Käufer
oder sein autorisierter Fachhändler die Firma BEHRINGER (siehe
beiliegende Liste) VOR Einsendung des Gerätes zu den üblichen
Geschäftszeiten anruft und über den aufgetretenen Mangel
unterrichtet. Der Käufer oder sein autorisierter Fachhändler erhält
dabei eine Reparaturnummer.
2. Das Gerät muss sodann zusammen mit der Reparaturnummer
im Originalkarton eingesandt werden. Die Firma BEHRINGER wird
Ihnen mitteilen, wohin das Gerät einzusenden ist.
3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.
§ 5 GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen
mit dem Gerät die Kopie der Originalrechnung bzw. der
Kassenbeleg, den der Händler ausgestellt hat, vorgelegt wird.
Liegt ein Garantiefall vor, wird das Produkt grundsätzlich repariert
oder ersetzt.
2. Falls das Produkt verändert oder angepasst werden muss,
um den geltenden nationalen oder örtlichen technischen oder
sicherheitstechnischen Anforderungen des Landes zu
Technische Änderungen und Änderungen im Erscheinungsbild vorbehalten. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Alle genannten
Warenzeichen (außer BEHRINGER, das BEHRINGER Logo und JUST LISTEN) gehören ihren jeweiligen Inhabern und stehen in keinerlei Verbindung zu
BEHRINGER. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Beschreibungen, Abbildungen und Angaben übernimmt BEHRINGER keinerlei
Gewähr. Abgebildete Farben und Spezifikationen können geringfügig vom Produkt abweichen. BEHRINGER Produkte sind nur über autorisierte Händler
erhältlich. Distributoren und Händler sind keine Handlungsbevollmächtigten von BEHRINGER und haben keinerlei Befugnis, BEHRINGER in irgendeiner
Weise, sei es ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln, rechtlich zu binden. Jede Vervielfältigung, bzw. jeder Nachdruck dieser Anleitung, auch
auszugsweise, und jede Wiedergabe der Abbildungen, auch in verändertem Zustand, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma BEHRINGER
International GmbH gestattet.
Hanns-Martin-Schleyer-Str. 36-38, 47877 Willich-Muenchheide II, Deutschland.
www.behringer.com
(bzw.
ALLE RECHTE VORBEHALTEN. © 2007 BEHRINGER International GmbH.
BEHRINGER International GmbH,
Tel. +49 2154 9206 0, Fax +49 2154 9206 4903
11. GARANTIE
V-AMPIRE LX110
entsprechen, das nicht das Land ist, für das das Produkt
ursprünglich konzipiert und hergestellt worden ist, gilt das nicht
als Material- oder Herstellungsfehler. Die Garantie umfasst im
übrigen nicht die Vornahme solcher Veränderungen oder
Anpassungen unabhängig davon, ob diese ordnungsgemäß
durchgeführt worden sind oder nicht. Die Firma BEHRINGER
übernimmt im Rahmen dieser Garantie für derartige
Veränderungen auch keine Kosten.
3. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder
Wartung bzw. zur Reparatur des Gerätes, insbesondere wenn
die Defekte auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind.
Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst sind Defekte an
Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen
sind. Verschleißteile sind insbesondere Fader, Crossfader,
Potentiometer, Schalter/Tasten, Röhren, Gitarrensaiten,
Leuchtmittel und ähnliche Teile.
4. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden des weiteren
Schäden an dem Gerät, die verursacht worden sind durch:
unsachgemäße Benutzung oder Fehlgebrauch des Gerätes
für einen anderen als seinen normalen Zweck unter Nichtbe-
achtung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Fir-
ma BEHRINGER;
den Anschluss oder Gebrauch des Produktes in einer Wei-
se, die den geltenden technischen oder sicherheits-
technischen Anforderungen in dem Land, in dem das Gerät
gebraucht wird, nicht entspricht;
Schäden , die durch höhere Gewalt oder andere von der
Firma BEHRINGER nicht zu vertretende Ursachen bedingt sind.
5. Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Produkt durch
eine nicht autorisierte Werkstatt oder durch den Kunden selbst
repariert bzw. geöffnet wurde.
6. Sollte bei Überprüfung des Gerätes durch die Firma
BEHRINGER festgestellt werden, dass der vorliegende Schaden
nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt,
sind die Kosten der Überprüfungsleistung durch die Firma
BEHRINGER vom Kunden zu tragen.
7. Produkte ohne Garantieberechtigung werden nur gegen
Kostenübernahme durch den Käufer repariert. Bei fehlender
Garantieberechtigung wird die Firma BEHRINGER den Käufer
über die fehlende Garantieberechtigung informieren. Wird auf
diese Mitteilung innerhalb von 6 Wochen kein schriftlicher
Reparaturauftrag gegen Übernahmen der Kosten erteilt, so wird
die Firma BEHRINGER das übersandte Gerät an den Käufer
zurücksenden. Die Kosten für Fracht und Verpackung werden
dabei gesondert in Rechnung gestellt und per Nachnahme
erhoben. Wird ein Reparaturauftrag gegen Kostenübernahme
erteilt, so werden die Kosten für Fracht und Verpackung
zusätzlich, ebenfalls gesondert, in Rechnung gestellt.
§ 6 ÜBERTRAGUNG DER GARANTIE
Die Garantie wird ausschließlich für den ursprünglichen Käufer
(Kunde des Vertragshändlers) geleistet und ist nicht übertragbar.
Außer der Firma BEHRINGER ist kein Dritter (Händler etc.)
berechtigt, Garantieversprechen für die Firma BEHRINGER
abzugeben.
§ 7 SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Wegen Schlechtleistung der Garantie stehen dem Käufer keine
Schadensersatzansprüche zu, insbesondere auch nicht wegen
Folgeschäden. Die Haftung der Firma BEHRINGER beschränkt
sich in allen Fällen auf den Warenwert des Produktes.
* Nähere Informationen erhalten EU-Kunden beim BEHRINGER Support Deutschland.
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