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8. GARANTIE

1. Durch diese Garantie werden die Rechte des Käufers gegen
den Verkäufer aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht berührt.
2. Die vorstehenden Garantiebedingungen der Firma
BEHRINGER gelten soweit sie dem jeweiligen nationalen Recht
im Hinblick auf Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen.
Registrieren Sie bitte Ihr neues BEHRINGER-Gerät möglichst
direkt nach dem Kauf unter www.behringer.com (bzw.
www.behringer.de) im Internet und lesen Sie bitte die
Garantiebedingungen aufmerksam.
Ist Ihr Gerät mit Kaufdatum bei uns registriert, erleichtert dies
die Abwicklung im Garantiefall erheblich.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
1. Die Firma BEHRINGER (BEHRINGER International GmbH
einschließlich der auf der beiliegenden Seite genannten
BEHRINGER Gesellschaften, ausgenommen BEHRINGER Japan)
gewährt für mechanische und elektronische Bauteile des Produktes,
nach Maßgabe der hier beschriebenen Bedingungen, eine
Garantie von einem Jahr* gerechnet ab dem Erwerb des Produktes
durch den Käufer. Treten innerhalb dieser Garantie-frist Mängel
auf, die nicht auf einer der in § 5 aufgeführten Ursachen beruhen,
so wird die Firma BEHRINGER nach eigenem Ermessen das Gerät
entweder ersetzen oder unter Verwendung gleichwertiger neuer
oder erneuerter Ersatzteile reparieren. Werden hierbei Ersatzteile
verwendet, die eine Verbesserung des Gerätes bewirken, so kann
die Firma BEHRINGER dem Kunden nach eigenem Ermessen die
Kosten für diese in Rechnung stellen.
2. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird das Produkt
frachtfrei zurückgesandt.
3. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht
gewährt.
1. Um die Berechtigung zur Garantiereparatur vorab überprüfen
zu können, setzt die Garantieleistung voraus, dass der Käufer oder
sein autorisierter Fachhändler die Firma BEHRINGER (siehe
beiliegende Liste) VOR Einsendung des Gerätes zu den üblichen
Geschäftszeiten anruft und über den aufgetretenen Mangel
unterrichtet. Der Käufer oder sein autorisierter Fachhändler erhält
dabei eine Reparaturnummer.
2. Das Gerät muss sodann zusammen mit der Reparaturnummer
im Originalkarton eingesandt werden. Die Firma BEHRINGER wird
Ihnen mitteilen, wohin das Gerät einzusenden ist.
3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen
mit dem Gerät die Kopie der Originalrechnung bzw. der
Kassenbeleg, den der Händler ausgestellt hat, vorgelegt wird. Liegt
ein Garantiefall vor, wird das Produkt grundsätzlich repariert oder
ersetzt.
2. Falls das Produkt verändert oder angepasst werden muss, um
den geltenden nationalen oder örtlichen technischen oder
sicherheitstechnischen Anforderungen des Landes zu entsprechen,
®
ULTRABASS BX4500H
das nicht das Land ist, für das das Produkt ursprünglich konzipiert
und hergestellt worden ist, gilt das nicht als Material- oder
Herstellungsfehler. Die Garantie umfasst im übrigen nicht die
Vornahme solcher Veränderungen oder Anpassungen unabhängig
davon, ob diese ordnungsgemäß durchgeführt worden sind oder
nicht. Die Firma BEHRINGER übernimmt im Rahmen dieser
Garantie für derartige Veränderungen auch keine Kosten.
3. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder
Wartung bzw. zur Reparatur des Gerätes, insbesondere wenn die
Defekte auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind.
Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst sind Defekte an
Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
Verschleißteile sind insbesondere Fader, Crossfader, Potentiometer,
Schalter/Tasten, Röhren, Gitarrensaiten, Leuchtmittel und ähnliche
Teile.
4. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden des weiteren
Schäden an dem Gerät, die verursacht worden sind durch:
s
s
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5. Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Produkt durch
eine nicht autorisierte Werkstatt oder durch den Kunden selbst
repariert bzw. geöffnet wurde.
6. Sollte bei Überprüfung des Gerätes durch die Firma
BEHRINGER festgestellt werden, dass der vorliegende Schaden
nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt,
sind die Kosten der Überprüfungsleistung durch die Firma
BEHRINGER vom Kunden zu tragen.
7. Produkte ohne Garantieberechtigung werden nur gegen
Kostenübernahme durch den Käufer repariert. Bei fehlender
Garantieberechtigung wird die Firma BEHRINGER den Käufer
über die fehlende Garantieberechtigung informieren. Wird auf
diese Mitteilung innerhalb von 6 Wochen kein schriftlicher
Reparaturauftrag gegen Übernahmen der Kosten erteilt, so wird
die Firma BEHRINGER das übersandte Gerät an den Käufer
zurücksenden. Die Kosten für Fracht und Verpackung werden dabei
gesondert in Rechnung gestellt und per Nachnahme erhoben.
Wird ein Reparaturauftrag gegen Kostenübernahme erteilt, so
werden die Kosten für Fracht und Verpackung zusätzlich, ebenfalls
gesondert, in Rechnung gestellt.
Die Garantie wird ausschließlich für den ursprünglichen Käufer
(Kunde des Vertragshändlers) geleistet und ist nicht übertragbar.
Außer der Firma BEHRINGER ist kein Dritter (Händler etc.)
berechtigt, Garantieversprechen für die Firma BEHRINGER
abzugeben.
Wegen Schlechtleistung der Garantie stehen dem Käufer keine
Schadensersatzansprüche zu, insbesondere auch nicht wegen
Folgeschäden. Die Haftung der Firma BEHRINGER beschränkt
sich in allen Fällen auf den Warenwert des Produktes.
* Nähere Informationen erhalten EU-Kunden beim BEHRINGER
Support Deutschland.

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