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4. GARANTIE

§ 1 GARANTIEKARTE/ONLINE-REGISTRIERUNG
Zum Erwerb des erweiterten Garantieanspruches muss der Käufer die
Garantiekarte innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum komplett
ausgefüllt an die Firma BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH zu den
unter § 3 genannten Bedingungen zurücksenden. Es gilt das Datum des
Poststempels. Wird die Karte nicht oder verspätet eingesandt, besteht kein
erweiterter Garantieanspruch.
Unter den genannten Bedingungen ist auch eine Online-Registrierung über
das Internet möglich (www.behringer.com bzw. www.behringer.de).
§ 2 GARANTIELEISTUNG
1. Die Firma BEHRINGER (BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH
einschließlich der auf der beiliegenden Seite genannten BEHRINGER
Gesellschaften, ausgenommen BEHRINGER Japan) gewährt für
mechanische und elektronische Bauteile des Produktes, nach Maßgabe der
hier beschriebenen Bedingungen, eine Garantie von einem Jahr gerechnet
ab dem Erwerb des Produktes durch den Käufer. Treten innerhalb dieser
Garantiefrist Mängel auf, die nicht auf normalem Verschleiß oder
unsachgemäßer Benutzung beruhen, so werden diese nach Wahl der Firma
BEHRINGER durch Reparatur oder Ersatz des Gerätes behoben.
2. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird das Produkt frachtfrei
zurückgesandt.
3. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht gewährt.
§ 3 REPARATURNUMMER
1. Um die Berechtigung zur Garantiereparatur vorab überprüfen zu können,
setzt die Garantieleistung voraus, dass der Käufer oder sein autorisierter
Fachhändler die Firma BEHRINGER (siehe beiliegende Liste) VOR
Einsendung des Gerätes zu den üblichen Geschäftszeiten anruft und über
den aufgetretenen Mangel unterrichtet. Der Käufer oder sein autorisierter
Fachhändler erhält dabei eine Reparaturnummer.
2. Das Gerät muss sodann zusammen mit der Reparaturnummer im
Originalkarton eingesandt werden. Die Firma BEHRINGER wird Ihnen
mitteilen, wohin das Gerät einzusenden ist.
3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.
§ 4 GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen mit dem Gerät
die Kopie der Originalrechnung bzw. der Kassenbeleg, den der Händler
ausgestellt hat, vorgelegt wird. Liegt ein Garantiefall vor, wird das Produkt
grundsätzlich innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Wareneingang durch
die Firma BEHRINGER repariert oder ersetzt.
2. Falls das Produkt verändert oder angepasst werden muss, um den
geltenden nationalen oder örtlichen technischen oder sicherheitstechnischen
Anforderungen des Landes zu entsprechen, das nicht das Land ist, für das
das Produkt ursprünglich konzipiert und hergestellt worden ist, gilt das nicht
als Material- oder Herstellungsfehler. Die Garantie umfasst im übrigen nicht
die Vornahme solcher Veränderungen oder Anpassungen unabhängig davon,
ob diese ordnungsgemäß durchgeführt worden sind oder nicht. Die Firma
BEHRINGER übernimmt im Rahmen dieser Garantie für derartige
Veränderungen auch keine Kosten.
3. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder Wartung
bzw. zur Reparatur des Gerätes, insbesondere wenn die Defekte auf
unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind.
Diese Anleitung ist urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, bzw. jeder Nachdruck, auch auszugsweise, und jede Wiedergabe der Abbildungen,
BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 36-38, 47877 Willich-Münchheide II, Deutschland
auch in verändertem Zustand, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma
BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH gestattet.
BEHRINGER und FIREBIRD sind eingetragene Warenzeichen.
© 2001 BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH.
Tel. +49 (0) 21 54 / 92 06-0, Fax +49 (0) 21 54 / 92 06-30
4. GARANTIE
Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst sind Defekte an
Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
Verschleißteile sind insbesondere Fader, Potis, Tasten und ähnliche Teile.
4. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden des weiteren Schäden an
dem Gerät, die verursacht worden sind durch:
s
Missbrauch oder Fehlgebrauch des Gerätes für einen anderen als seinen
normalen Zweck unter Nichtbeachtung der Bedienungs- und
Wartungsanleitungen der Firma BEHRINGER;
s
den Anschluss oder Gebrauch des Produktes in einer Weise, die den
geltenden technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen in
dem Land, in dem das Gerät gebraucht wird, nicht entspricht;
s
Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere von der Firma
BEHRINGER nicht zu vertretende Ursachen bedingt sind.
5. Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Produkt durch eine nicht
autorisierte Werkstatt oder durch den Kunden selbst repariert bzw. geöffnet
wurde.
6. Sollte bei Überprüfung des Gerätes durch die Firma BEHRINGER
festgestellt werden, dass der vorliegende Schaden nicht zur Geltendmachung
von Garantieansprüchen berechtigt, sind die Kosten der Überprüfungsleistung
durch die Firma BEHRINGER vom Kunden zu tragen.
7. Produkte ohne Garantieberechtigung werden nur gegen Kostenübernahme
durch den Käufer repariert. Bei fehlender Garantieberechtigung wird die Firma
BEHRINGER den Käufer über die fehlende Garantieberechtigung informieren.
Wird auf diese Mitteilung innerhalb von 6 Wochen kein schriftlicher
Reparaturauftrag gegen Übernahmen der Kosten erteilt, so wird die Firma
BEHRINGER das übersandte Gerät an den Käufer zurücksenden. Die Kosten
für Fracht und Verpackung werden dabei gesondert in Rechnung gestellt und
per Nachnahme erhoben. Wird ein Reparaturauftrag gegen Kostenübernahme
erteilt, so werden die Kosten für Fracht und Verpackung zusätzlich, ebenfalls
gesondert, in Rechnung gestellt.
§ 5 ÜBERTRAGUNG DER GARANTIE
Die Garantie wird ausschließlich für den ursprünglichen Käufer (Kunde des
Vertragshändlers) geleistet und ist nicht übertragbar. Außer der Firma
BEHRINGER ist kein Dritter (Händler etc.) berechtigt, Garantieversprechen für
die Firma BEHRINGER abzugeben.
§ 6 SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Wegen Schlechtleistung der Garantie stehen dem Käufer keine
Schadensersatzansprüche zu, insbesondere auch nicht wegen Folgeschäden.
Die Haftung der Firma BEHRINGER beschränkt sich in allen Fällen auf den
Warenwert des Produktes.
§ 7 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN UND
ZU NATIONALEM RECHT
1. Durch diese Garantie werden die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer
aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht berührt.
2. Die vorstehenden Garantiebedingungen der Firma BEHRINGER gelten
soweit sie dem jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf
Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen.
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