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Lexmark X264dn Benutzerhandbuch Seite 230

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LIZENZERTEILUNG. Lexmark erteilt Ihnen die folgenden Rechte ausschließlich für den Fall, dass Sie alle
Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung einhalten:
a
Verwendung. Sie dürfen eine (1) Kopie des Softwareprogramms verwenden. Der Begriff "Verwendung"
beinhaltet das Aufbewahren, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen des Softwareprogramms. Falls Sie
eine Lizenz von Lexmark für die simultane Verwendung des Softwareprogramms besitzen, müssen Sie die
Anzahl der autorisierten Benutzer auf die in Ihrer Vereinbarung mit Lexmark festgelegte Anzahl beschränken.
Sie dürfen die Komponenten der Software nicht zur Verwendung auf mehreren Computern aufteilen. Sie
stimmen zu, das Softwareprogramm weder ganz noch teilweise auf eine Weise auszuführen, die das
Erscheinungsbild von Marken, Markennamen, Ausstattungsrechten oder Hinweisen auf geistiges Eigentum,
die auf dem Computerbildschirm im Allgemeinen bei Verwendung des Softwareprogramms angezeigt
werden, außer Kraft setzt, ändert, entfernt, verdeckt, modifiziert oder reduziert.
b
Kopieren. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschließlich zum Zwecke der Sicherung,
Archivierung oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle Hinweise bezüglich des
Eigentümers des ursprünglichen Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht auf ein
öffentliches Netzwerk oder ein Händlernetzwerk kopieren.
c
Vorbehalt der Rechte. Das Softwareprogramm, einschließlich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich
geschützt und in Besitz von Lexmark International, Inc. und/oder seinen Händlern. Lexmark behält sich alle
nicht ausdrücklich in dieser Softwarelizenzvereinbarung gewährten Rechte vor.
d
Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung erhalten
Sie eine Lizenz für die Teile des Softwareprogramms oder das gesamte Softwareprogramm, das unter
öffentlicher Lizenz von Drittanbietern ("Freeware") bereitgestellt wird. Die erhaltene Lizenz unterliegt den
Bestimmungen und Bedingungen der mit der Freeware gelieferten Softwarelizenzvereinbarung, ob in Form
einer eigenständigen Vereinbarung, einer gepackten Lizenz oder einer elektronischen Lizenzvereinbarung
beim Herunterladen oder Installieren. Ihre Verwendung der Freeware wird gänzlich durch die Bestimmungen
und Bedingungen einer derartigen Lizenz geregelt.
6
ÜBERTRAGUNG. Sie dürfen das Softwareprogramm an einen anderen Endbenutzer übertragen. Bei einer
Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und diese
Softwarelizenzvereinbarung oder deren Komponenten enthalten sein. Bei der Übertragung darf es sich nicht um
eine indirekte Übertragung handeln, wie z. B. eine Kommission. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der
das übertragene Softwareprogramm erhält, allen Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung zustimmen.
Nach der Übertragung des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekündigt. Sie dürfen das
Softwareprogramm lediglich im in dieser Softwarelizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten,
unterlizenzieren oder zuweisen.
7
AKTUALISIERUNGEN. Sie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das von
Lexmark für die Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu
verwenden. Nach der Aktualisierung dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden,
das die Grundlage für die Aktualisierung darstellte.
8
KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten, entschlüsseln,
verändern, rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig übersetzen bzw. andere dabei
unterstützen oder es ihnen erleichtern, außer in dem ausdrücklich durch geltendes Gesetz erlaubten Umfang
zum Zweck der Interoperabilität, Fehlerkorrektur und Sicherheitsüberprüfung. Falls Sie die Rechte dazu besitzen,
müssen Sie Lexmark schriftlich über jeden Versuch einer Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder neuen
Kompilierung informieren. Sie dürfen das Softwareprogramm nur entschlüsseln, wenn es für die rechtmäßige
Verwendung des Softwareprogramms erforderlich ist.
9
ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Diese Softwarelizenzvereinbarung gilt für Aktualisierungen oder Erweiterungen zum
ursprünglichen von Lexmark bereitgestellten Softwareprogramm, falls Lexmark keine anderen Bestimmungen
gemeinsam mit der Aktualisierung oder der Erweiterung bereitstellt.
10
LAUFZEIT. Diese Softwarelizenzvereinbarung ist gültig, solange sie nicht gekündigt oder abgelehnt wird. Sie
dürfen diese Lizenz jederzeit ablehnen oder kündigen, indem Sie alle Kopien dieses Softwareprogramms sowie
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