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Vorschriften; Allgemeines; Normen Und Richtlinien; Königliches Dekret, Belgien - Buderus Logano Plus GB 105 15 Montage- Und Wartungsanleitung

Öl-brennwertkessel
Inhaltsverzeichnis

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3

Vorschriften

3.1

Allgemeines

Die folgenden speziellen Bestimmungen sind in den Gebäuden, in denen
das Gerät installiert wird, einzuhalten.
Installation und Wartung des Geräts sind durch eine qualifizierte Fach-
kraft entsprechend den für den jeweiligen Brennstoff geltenden Vor-
schriften und Bestimmungen auszuführen, z. B. (Liste nicht vollständig):
3.1.1

Normen und Richtlinien

Alle landesspezifischen Bestimmungen, Vorschriften,
Normen und Richtlinien für die Montage und das Betrei-
ben der Anlage im beachten.
Bei Installation und Betrieb die länderspezifischen Vorschriften und Nor-
men einhalten, insbesondere:
• Die örtlichen Baubestimmungen für die Aufstellbedingungen,
• Die örtlichen Baubestimmungen für die Zu- und Ablufteinrichtungen
sowie den Schornsteinanschluss,
• Die Bestimmungen für den elektrischen Anschluss an die
Stromversorgung,
• Die Vorschriften und Normen für den Anschluss der Brennstoffver-
sorgung,
• Die Vorschriften und Normen für die sicherheitstechnische Ausrüs-
tung der Warmwasserbereitungsanlage,
• Die Vorschriften und Normen für den Trinkwasseranschluss.
3.1.2
Königliches Dekret, Belgien
Ausschließlich nach dem Austausch von Brennerkomponenten kann ggf.
eine Einregulierung der Feuerungseinstellungen notwendig sein. Diese
Einstellungsarbeiten dürfen nur durch zertifizierte Techniker und My
Service erfolgen.
Dieses Produkt erfüllt die Anforderungen des königlichen Dekrets vom
08.01.2004 (CO-Wert bei 100% Brennerleistung beträgt Nox
< 115 mg/kWh).
Siehe auch Konformitätserklärung.
• KB 2009 NOx – Tabelle: 17.07.2009
• NBN B 61-002
3.2
Qualität des Heizwassers
Zum Füllen und Nachfüllen der Heizungsanlage Wasser mit Trinkwasser-
qualität verwenden.
Die Wasserbeschaffenheit ist ein wichtiger Faktor zur Er-
höhung der Wirtschaftlichkeit, der Sicherheit, Zuverläs-
sigkeit und Betriebsbereitschaft der Heizungsanlage.
▶ Zu weiteren Anforderungen an die Wasserbeschaf-
fenheit siehe Arbeitsblatt K8.
Ungeeignetes oder verschmutztes Wasser kann zu Störungen oder
Schäden des Wärmetauschers führen, z. B. durch Schlamm, Korrosion
und Verkalkung.
Folgende Schritte einhalten:
▶ Anlage vor der Installation des Geräts sorgfältig spülen.
▶ Brunnen- und Quellwasser sind als Füllwasser nicht geeignet.
▶ Gesamtkalkeintrag in die Anlage durch Füll- und Ergänzungswasser
über die Gesamtlebensdauer berücksichtigen und Anlage entspre-
chend vor Schäden schützen.
Logano Plus GB105 – 6 720 812 421 (2014/06)
▶ Bei Anlagen mit einem Fassungsvermögen von 50 l/kW (d. h. bei
Verwendung von Pufferspeichern) ist eine Wasseraufbereitung er-
forderlich. Ein bewährtes Verfahren stellt die vollständige Entfer-
nung aller Salze aus dem Füll- und Ergänzungswasser dar, sodass
eine Leitfähigkeit von  10 μSiemens/cm (= 10 μS/cm) erreicht
wird.
Statt einer Wasseraufbereitungsmaßnahme kann auch eine System-
trennung direkt hinter dem Kessel vorgesehen werden (z. B. in Form
eines Wärmetauschers).
▶ Zu weiteren Inhibitoren und Frostschutzmitteln wenden Sie sich an
den Kesselhersteller. Bei der Verwendung solcher Mittel stets die
Herstellerhinweise zur Befüllung und kontinuierlichen Wartung ein-
halten.
3.3

Anschluss an Verbrennungsluft- und Abgasanlagen

• Aktuelle Version der zutreffenden Normen und Vorschriften stets ein-
halten.
• Siehe auch Dokumentation zur Abgasanlage.
3.4
Raumluftabhängiger Betrieb
Der Kessel arbeitet hauptsächlich als „raumluftunabhängiges" Gerät,
kann bei Bedarf aber auch als „raumluftabhängiges" Gerät betrieben
werden.
Bei raumluftabhängigem Betrieb des Geräts ausreichende Lüftung des
Heizraums vorsehen
▶ Be- und Entlüftungsöffnungen nicht verstellen oder blockieren
▶ Be- und Entlüftungsöffnungen müssen stets frei sein
3.5
Abgasanlagen vom Typ B
GEFAHR: Lebensgefahr durch Abgasvergiftung. Eine
unzureichende Verbrennungsluftversorgung kann zum
Austritt von Abgas führen.
▶ Verbrennungsluftzufuhr sicherstellen
▶ Be- und Entlüftungsöffnungen in Türen, Fenstern
und Wänden dürfen weder verschlossen noch ver-
kleinert werden.
▶ Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr auch bei
nachträglich eingebauten Geräten sicherstellen,
z. B. bei Küchenlüftern und Klimageräten mit Abluft-
führung nach außen.
▶ Bei unzureichender Verbrennungsluftzufuhr das Ge-
rät nicht in Betrieb nehmen.
Abgasanlagen vom Typ B entziehen die Verbrennungsluft dem Kessel-
raum. Die Abgase werden über die Abgasanlage aus dem Kessel abgelei-
tet. Für Installationen dieser Bauart gelten besondere Vorschriften, die
unbedingt eingehalten werden müssen. Es muss ausreichend Verbren-
nungsluft verfügbar sein.
3.6
Abgasanlagen vom Typ C
Bei Abgasanlagen vom Typ C wird die Verbrennungsluft von außerhalb
des Gebäudes zugeführt. Die Abgase werden über die Abgasanlage aus
dem Kessel nach draußen abgeleitet.
• Bei der Montage des Geräts die Installationsanleitung für die Abgas-
anlage beachten
Vorschriften
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