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Weinmann MEDUMAT Standard 2 Gebrauchsanweisung Seite 9

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Verletzungsgefahr durch Funkenbildung bei der Defibrillation
in Kombination mit Sauerstoff und brennbaren Materialien!
Beim gleichzeitigen Einsatz von Beatmungsgerät und Defibrillator
kann es bei der Defibrillation in sauerstoffangereicherter
Atmosphäre und in Gegenwart von brennbaren Materialien (z. B.
Textilien) in Verbindung mit Funkenbildung durch die Defibrillation
zu Explosionen und Bränden kommen, die den Patienten, den
Anwender oder umstehende Personen verletzen können.
 Bei der Defibrillation nur Klebeelektroden verwenden oder
darauf achten, dass das aus dem Ausatemventil ausströmende
Sauerstoff-Luft-Gemisch nicht in Richtung des Oberkörpers des
Patienten entweichen kann.
Verletzungsgefahr durch verdeckte Alarmgeber!
Durch eine verdeckte Alarmleuchte, einen verdeckten
Lautsprecher und ein verdecktes Display kann der Anwender
Alarme nicht bemerken und nicht auf gefährliche Situationen
reagieren. Dies kann zu Verletzungen des Patienten führen.
 Alarmgeber (Alarmleuchte, Lautsprecher und Display) immer
freihalten.
 Gerät nicht in geschlossener Tasche betreiben.
Verletzungsgefahr durch falsch appliziertes Volumen in
hyperbaren Umgebungen!
Der Einsatz des Gerätes in hyperbaren Umgebungen
(Druckkammer) führt zu falsch applizierten Volumina und kann
den Patienten verletzen.
 Gerät nicht in hyperbaren Umgebungen einsetzen.
Verletzungsgefahr durch Betrieb des Gerätes außerhalb der
vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen!
Der Einsatz des Gerätes außerhalb der vorgeschriebenen
Umgebungsbedingungen kann zu nicht eingehaltenen Toleranzen
und zum Geräteausfall führen und den Patienten verletzen.
 Gerät nur innerhalb der vorgeschriebenen
Umgebungsbedingungen betreiben
Daten Gerät",
Seite 180).
Verletzungsgefahr durch Wiederverwendung von
Einmalartikeln!
Einmalartikel sind für den einmaligen Gebrauch vorgesehen.
Wiederverwendete Einmalartikel können kontaminiert und/oder
in ihrer Funktion beeinträchtigt sein und damit zu Verletzungen
des Patienten führen.
 Einmalartikel nicht wiederverwenden.
(siehe „14.1.1 Technische
MEDUMAT Standard
2 Sicherheit
2
DE
9

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