•
Der Durchmesser der Abblasleitung muss dem Durch-
messer des Ventilaustrittes entsprechen. Die maximale
Länge darf Meter nicht überschreiten; mehr als Bögen
sind unzulässig. Bei Überschreitung dieser Maximalwerte
( Meter Leitung, Bögen) ist für die Abblasleitung die
nächst größere Dimension zu wählen. Es ist jedoch auch
hier zu beachten, dass mehr als 4 Meter Leitungslänge
und 3 Bögen unzulässig sind.
•
Wird die Abblasleitung in einen Trichter mit Ablaufleitung
geführt, so muss die Dimension der Ablaufleitung minde-
stens den doppelten Querschnitt des Ventileintritts haben.
Ferner ist darauf zu achten, dass die Abblasleitung mit
Gefälle verlegt wird. Die Mündung muss offen und beo-
bachtbar sein und so geführt werden, dass Personen beim
Abblasen nicht gefährdet werden.
•
In der Praxis hat es sich bewährt, einen temperaturbestän-
digen Auffangbehälter unter die Abblasleitung zu stellen.
Sollte das Sicherheitsventil einmal ansprechen, so wird das
Fluid aufgefangen und kann – bei zu niedrigem Druck in
der Anlage – wieder aufgefüllt werden.
2.2 Nicht zulässige Verwendung
In folgender Umgebung darf die Solarstation nicht betrieben
werden:
•
im Freien
•
in feuchten Räumen
•
in Räumen, in denen leicht entzündliche Gasgemische
entstehen können
•
in Räumen, in denen durch den Betrieb von elektrischen
und elektronischen Komponenten Gefahren entstehen
können
2.3 Gefahren bei Montage / Inbetriebnahme
Folgende Gefahren bestehen während Montage / Inbetrieb-
nahme der Solarstation und im Betrieb (bei Montagefehlern):
•
Lebensgefahr durch Stromschlag
•
Brandgefahr durch Kurzschluss
•
Beeinträchtigte Feuersicherheit des Gebäudes durch feh-
lerhafte Leitungsführung
•
Beschädigung der Solarstation und angeschlossener Ge-
räte bei unzulässigen Umgebungsbedingungen, unange-
messener Energieversorgung, Anschluss nicht erlaubter
oder fehlerhafter Geräte, sowie fehlerhafter Montage oder
Installation
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