6-04. Die Gangschaltung (siehe Abb. 6-B) (ausschließlich bei Fahrzeugen mit
Schaltgetriebe)
Der Motor verfügt über ein 5-Gang-Getriebe. Das Getriebe erlaubt es dem
Fahrer die Leistung des Motors bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten, dem
Start, beim Beschleunigen, bei Bergauffahrten, usw. zu kontrollieren.
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VORSICHT:
1. Bei ausgeschaltetem Motor darf das Fahrzeug nicht über lange Entfernungen
geschleppt werden. Selbst während des Betriebs in der N-Position muss das
Getriebe beim Laufen des Motors sachgerecht geschmiert werden.
2. Bei jeder Gangschaltung ist der Einsatz der Kupplung erforderlich. Wenn die
Gangschaltung ohne die Verwendung der Kupplung erfolgt, werden der Motor,
das Getriebe, und der Kettenantrieb beschädigt.