22. Mit dem E/e Prüfzeichen versehene oder andere
straßenverkehrszugelassene ATVs. Die für die Verwendung im Straßenverkehr
zugelassen und mit dem E/e Prüfzeichen versehenen ATVs, müssen alle örtlich
geltenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften befolgen. Für weitere
Informationen im Hinblick auf die Benutzung eines ATVs im Straßenverkehr
wenden Sie sich bitte an zuständige Personen des regionalen Händlernetzes für
ATVs. * diese können Sie mit vielen zutreffenden und notwendigen
Informationen versorgen, die sich auf die örtlich geltenden Regelungen für den
Straßenverkehr beziehen, wie z.B. die erforderliche Profiltiefe.
Solange Sie sich mit der Bedienung des ATVs noch nicht vollkommen vertraut
gemacht haben, sollten Sie den Versuch unterlassen das ATV bei
Höchstgeschwindigkeiten zu bedienen. Im Rahmen des
Flüssigkeitskühlungssystems muss sichergestellt werden, dass alle im Anhang
12-3 angegebenen Flüssigkeitskühlungsanweisungen befolgt werden.
! WARNUNG: Sie müssen den Unterschied zwischen einem Sportfahrzeug mit
Schaltgetriebe und einem mit CVT kennen - siehe Referenzanweisung 7-13
WARNUNG
Die Bedienung dieses ATVs im Alter von unter 16 Jahren erhöht das Risiko einer
schweren Verletzung oder eines tödlichen Unfalls.
Bedienen Sie diese ATV niemals falls Sie das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht
haben.
Die nicht sachkundige Verwendung des ATVs kann zu SCHWEREN
VERLETZUNGEN oder zum TODE führen
TRAGEN SIE IMMER EINEN ZUGELASSENEN HELM UND ENTSPRECHENDE
SCHUTZKLEIDUNG
NEHMEN SIE VOR ODER WÄHREND DER FAHRT KEINEN ALKOHOL UND KEINE
DROGEN ZU SICH
Bedienen Sie das ATV NIEMALS
•
ohne eine ordnungsgemäße Schulung oder sachgerechten Anweisungen
•
bei Geschwindigkeiten, die Ihre Fähigkeiten überschreiten,
•
nach dem Konsum von Alkohol oder Drogen,