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Speedy-Junior – Bedienungsanleitung
geringfügig an, bis es sich ganz leichtgängig nach vorne aus der Kupplung
und es von alleine sicher auf den Ständer
zurück in die Kupplung. Sie sichern den Verriegelungsstift
Diebstahl, andererseits ist er für die nächste Nutzung des Speedy-Juniors wieder sicher verfügbar.
Lösen Sie die rollstuhleigenen Bremsen
Speedy-Junior nutzen.

4. Fahren

Da der Gesetzgeber keine konkreten Vorgaben zum Fahren eines Gespannes aus Rollstuhl und Roll-
stuhl-Zuggerät Speedy-Junior macht, empfi ehlt die Speedy Reha-Technik GmbH ihren Kunden, sich an
folgendem Auszug der StVO vom 01.09.2009 zu orientieren:
§ 24 Besondere Fortbewegungsmittel.
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-
Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im
Sinne dieser Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für
den Fußgängerverkehr entsprechend.
(2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgän-
gerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.
§ 25 Fußgänger.
(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße
weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie inner-
halb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener
Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei
schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.
(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen,
wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern
würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahr-
bahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
(3) Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten
Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert nur an
Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fuß-
gängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschrit-
ten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu
benutzen.
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fällt. Stecken Sie den Verriegelungsstift
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. Sie können jetzt Ihren Rollstuhl wie gewohnt ohne
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heraus schieben lässt
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dadurch einerseits vor Verlust bzw.
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BJ-11/10
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wieder
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