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Zahnkranzbohrfutter Wechseln; Staubabsaugung Mit Saugfix (Zubehör) - Bosch GBH 2-23 RE PROFESSIONAL Bedienungsanleitung

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OBJ_BUCH-265-001.book Page 10 Wednesday, November 22, 2006 10:58 AM

Zahnkranzbohrfutter wechseln

Um mit Werkzeugen ohne SDS-plus (z.B. Bohrer mit
zylindrischem Schaft) arbeiten zu können, müssen Sie
ein geeignetes Bohrfutter montieren (Zahnkranz- oder
Schnellspannbohrfutter, Zubehör).
Zahnkranzbohrfutter montieren (siehe Bild C)
Schrauben Sie den SDS-plus-Aufnahmeschaft 14 in
ein Zahnkranzbohrfutter 13. Sichern Sie das Zahn-
kranzbohrfutter 13 mit der Sicherungsschraube 12.
Beachten Sie, dass die Sicherungsschraube ein
Linksgewinde hat.
Zahnkranzbohrfutter einsetzen (siehe Bild C)
Reinigen Sie das Einsteckende des Aufnahmeschaf-
tes und fetten Sie es leicht ein.
Setzen Sie das Zahnkranzbohrfutter mit dem Aufnah-
meschaft drehend in die Werkzeugaufnahme ein, bis
es selbsttätig verriegelt wird.
Prüfen Sie die Verriegelung durch Ziehen am Zahn-
kranzbohrfutter.
Zahnkranzbohrfutter entnehmen
Schieben Sie die Verriegelungshülse 3 nach hinten
und nehmen Sie das Zahnkranzbohrfutter 13 ab.
Werkzeugwechsel
Die Staubschutzkappe 2 verhindert weitgehend das
Eindringen von Bohrstaub in die Werkzeugaufnahme
während des Betriebes. Achten Sie beim Einsetzen
des Werkzeuges darauf, dass die Staubschutzkappe
2 nicht beschädigt wird.
Eine beschädigte Staubschutzkappe ist so-
fort zu ersetzen. Es wird empfohlen, dies von
einem Kundendienst vornehmen zu lassen.
SDS-plus-Einsatzwerkzeug einsetzen
(siehe Bild D)
Mit dem SDS-plus-Bohrfutter können Sie das Einsatz-
werkzeug einfach und bequem ohne Verwendung
zusätzlicher Werkzeuge wechseln.
Reinigen Sie das Einsteckende des Einsatzwerkzeu-
ges und fetten Sie es leicht ein.
Setzen Sie das Einsatzwerkzeug drehend in die Werk-
zeugaufnahme ein, bis es selbsttätig verriegelt wird.
Überprüfen Sie die Verriegelung durch Ziehen am
Werkzeug.
Das SDS-plus-Einsatzwerkzeug ist systembedingt frei
beweglich. Dadurch entsteht beim Leerlauf eine
Rundlaufabweichung. Dies hat keine Auswirkungen
auf die Genauigkeit des Bohrlochs, da sich der Boh-
rer beim Bohren selbst zentriert.
10 | Deutsch
SDS-plus-Einsatzwerkzeug entnehmen
(siehe Bild E)
Schieben Sie die Verriegelungshülse 3 nach hinten
und entnehmen Sie das Einsatzwerkzeug.
Einsatzwerkzeuge ohne SDS-plus einsetzen
Hinweis: Verwenden Sie Werkzeuge ohne SDS-plus
nicht zum Hammerbohren oder Meißeln! Werkzeuge
ohne SDS-plus und ihr Bohrfutter werden beim Ham-
merbohren und Meißeln beschädigt.
Setzen Sie ein Zahnkranzbohrfutter 13 ein (siehe
„Zahnkranzbohrfutter wechseln", Seite 10).
Öffnen Sie das Zahnkranzbohrfutter 13 durch Drehen,
bis das Werkzeug eingesetzt werden kann. Setzen
Sie das Werkzeug ein.
Stecken Sie den Bohrfutterschlüssel in die entspre-
chenden Bohrungen des Zahnkranzbohrfutters 13
und spannen Sie das Werkzeug gleichmäßig fest.
Stellen Sie den Umschalter 7 auf das Symbol „Boh-
ren".
Einsatzwerkzeuge ohne SDS-plus entnehmen
Drehen Sie die Hülse des Zahnkranzbohrfutters 13
mit Hilfe des Bohrfutterschlüssels entgegen dem Uhr-
zeigersinn, bis das Einsatzwerkzeug entnommen wer-
den kann.
Staubabsaugung mit Saugfix
(Zubehör)
Saugfix montieren (siehe Bild F)
Für die Staubabsaugung wird ein Saugfix (Zubehör)
benötigt. Beim Bohren federt der Saugfix zurück,
sodass der Saugfix-Kopf immer dicht am Untergrund
gehalten wird.
Drücken Sie die Taste für die Tiefenanschlageinstel-
lung 9 und entnehmen Sie den Tiefenanschlag 10.
Drücken Sie die Taste 9 erneut und setzen Sie den
Saugfix von vorn in den Zusatzgriff 11 ein.
Schließen Sie einen Absaugschlauch (Durchmesser
19 mm, Zubehör) an die Absaugöffnung 15 des
Saugfix an.
Der Staubsauger muss für den zu bearbeitenden
Werkstoff geeignet sein.
Verwenden Sie beim Absaugen von besonders
gesundheitsgefährdenden, krebserzeugenden oder
trockenen Stäuben einen Spezialsauger.
In Deutschland werden für Holzstäube auf Grund
TRGS 553 geprüfte Absaugeinrichtungen gefordert,
die interne Absaugvorrichtung darf im gewerblichen
Bereich nicht verwendet werden. Für andere Materia-
lien muss der gewerbliche Betreiber die speziellen
Anforderungen mit der zuständigen Berufsgenossen-
schaft klären.
1 619 929 773 • 22.11.06

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